Keine Entschädigung für Gastwirt trotz Versicherung

| Gastronomie Gastronomie

Ein Wirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung für die coronabedingte Schließung seiner Gastronomie. Und das, obwohl sich der Mann gegen solche Fälle ausreichend versichert wähnte. Das Landgericht Frankenthal hat seine Klage vor wenigen Tagen abgewiesen.

Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge im Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, so die Richter. Dabei hatte der Gastwirt zum Schutz gegen eine infektionsbedingte Schließung seines Restaurants und Gästehauses extra eine «Betriebsschließungsversicherung» abgeschlossen.

In der entsprechenden Klausel sei aber lediglich auf «namentlich genannte Krankheiten oder Krankheitserreger» nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2000 verwiesen worden, argumentierten die Richter. «Die damals noch nicht bekannte Erkrankung COVID 19 und der Erreger Sars-CoV-2 waren hierbei nicht genannt», hieß es in der Urteilsbegründung. Coronabedingte Schließungen seien daher auch nicht versichert. 

Ob eine Versicherung zahlen muss, hängt aus Sicht der Richter in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Sehen diese etwa eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Leistung zu. 

Ob der Gastwirt aus Neustadt an der Weinstraße am Ende tatsächlich leerausgeht, ist noch nicht ausgemacht. Er hat Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Sein Restaurant war im vergangenen Jahr vom ersten Lockdown betroffen. Daraufhin hatte er bei seiner Versicherung vergeblich eine Summe in Höhe von 37.500 Euro geltend gemacht.

Anderer Fall, anderes Urteil

Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hatte laut einem Urteil hingegen Anspruch auf die Erstattung eines coronabedingten Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab der Richter dem Wirt recht.

Der Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von 764 000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten.

Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Eine ähnliche Klage eines Neusser Gastwirts hatte das Landgericht kürzlich abgewiesen. Denn dessen Versicherung hatte laut Gericht nur Krankheiten abgedeckt, die es schon vor Jahren gab. Covid-19 war nicht dabei. 

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Pincho Nation eröffnet Mitte Juni einen neuen Standort in Karlsruhe. Es ist der erste Restaurantbetrieb der Marke in Deutschland, der von einem Franchise-Partner geführt wird.

Der Gastronom Giovanni Massimino hat in Hamburg-Uhlenhorst ein neues Lokal eröffnet, das italienische Speisen mit einem Barkonzept verbindet. Entgegen der Namensgebung steht keine heiße Schokolade auf der Karte.

Finland startet die Kampagne Finland’s Official Tasting Table, bei der Interessierte an exklusiven Degustationsmenüs in Lappland sowie an der Küste teilnehmen können. Die Auswahl der 16 Gäste erfolgt über ein Bewerbungsverfahren bis Juni 2026.

Nach vielen Jahren hat die bekannte «Mokka-Milch-Eisbar» wieder geöffnet und Hunderte Gäste angezogen. Warum das Kult-Lokal schon kurz darauf wieder schließt – und wann die Rückkehr geplant ist.

Der Gastronomiekritiker und Journalist Jürgen Dollase hat die Zusammenarbeit mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) nach eigenen Angaben mit sofortiger Wirkung beendet. Wie Dollase mitteilte, habe er die Zusammenarbeit „fristlos gekündigt“.

Der Salzburger Spitzenkoch Andreas Senn will im Juni junge Menschen für die Gourmetküche gewinnen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, reserviert das Zwei-Sterne-Restaurant SENNS.Restaurant an jedem Öffnungstag unter der Woche einen Tisch für Gäste unter 30 Jahren. Die Aktion trägt den Titel „SENNS First Taste“.

Die Branche verändert sich schneller als je zuvor. Warum offene Köpfe, KI und internationale Inspiration jetzt entscheidend für die Hospitality-Branche sind. // Pierre Nierhaus veröffentlicht Herbstprogramm 2026: Gastro, KI und Management-Workshop im Europa-Park, Trendreisen Madrid, London, Tokio.

TUI hat für ein neues Schnitzel-Ranking 212 Restaurants im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Besonderheit der Untersuchung ist ein KI-Qualitätsscore, für den ChatGPT Schnitzelfotos analysierte.

Bei der Bierkönigin des Freistaats muss jeder Schlag sitzen, das ist klar. Wer ebenfalls in die Verlegenheit kommen könnte, ein Fass anzuzapfen, kann sich hier die entscheidenden Tipps holen.

Die französische „Big Mamma“-Gruppe plant ihren Markteintritt in den Vereinigten Staaten. Wie das Unternehmen mitteilt, soll der erste Standort in den USA Ende 2026 in Juno Beach im US-Bundesstaat Florida eröffnet werden.