Der Kölner Gastronomiebetrieb Palmengarten, ein Biergarten und Restaurant nahe der Stadthalle in Köln-Mülheim, hat sich in Social Media gegen einen Beschluss des Europäischen Parlaments zur möglichen Einschränkung von Bezeichnungen für pflanzenbasierte Lebensmittel positioniert. Demnach sollen Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ künftig nur noch für tierische Produkte zulässig sein.
Palmengarten hält Verbot für „bescheuert“
Der Palmengarten reagierte auf seinem Social-Media-Kanal mit deutlicher Ablehnung auf die Abstimmung in Straßburg. In dem Statement, das Fachpublikum aus der Hotellerie und Gastronomie adressiert, heißt es in einer emotionalen Kritik an das Europäische Parlament: „Ihr habt echt nicht mehr alle Latten am Zaun. Jetzt habt ihr uns allen heute ernsthaft verboten, dass wir vernünftige vegane Alternativen in Zukunft „Wurst“ oder „Schnitzel“ oder „BURGER“ nennen dürfen??? Das ist so dermaßen bescheuert, dass wir es noch immer nicht fassen können.“
Der Betrieb weist die Annahme eines Verwechslungsrisikos zwischen veganen und tierischen Produkten zurück. „Als ob unsere Gäste oder die Menschen in Europa so dermaßen minderbemittelt wären, als dass sie nicht zwischen vegan oder Fleisch entscheiden könnten, nur weil da „Wurst“ steht“, so der Palmengarten. Man biete von Anfang an eine vegane Currywurst an, und „NOCH NIE ist das verwechselt worden“. Auch beim Mettmahl, bei dem 5000 Mettbrötchen geschmiert würden, gebe es selbstredend eine vegane Alternative.
Bezeichnungen als Beschreibung des Gerichts
Der Palmengarten argumentiert, dass die Bezeichnungen die Art des Gerichts beschreiben: „Ein Burger ist ein Gericht zwischen 2 runden Brothälften, ob da gebratenes Rindfleisch oder ein vegetarischer Ziegenkäse zwischensitzt, das geht euch nen feuchten Kehricht an.“ Weiter wird die Logik der Bezeichnung eines Schnitzels erläutert: „Und ein Schnitzel ist ein Wiener Schnitzel wenn es vom Kalb ist und Wiener Art wenn es vom Schwein ist. UND WENN DA SELLERIESCHNITZEL AUF DER SPEISEKARTE STEHT, DANN IST DA EBEN VERDAMMTER SELLERIE ZWISCHEN EI UND PANADE!!!“
Der Kölner Gastronom erklärt, dass man seinen Gästen stets eine vegane Alternative anbieten werde und die Gerichte auch weiterhin so bezeichnen wolle, wie es der Betrieb für richtig hält. Die Stellungnahme endet mit der Aufforderung: „Und Brüssel - kommt ihr mal zur Besinnung und kümmert euch um die wichtigen Sachen!“
Hintergrund des Vorhabens und Kritik aus der Branche
Der Beschluss des EU-Parlaments sieht vor, Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Soja-Schnitzel“ zu untersagen. Die Mehrheit der Abgeordneten möchte, dass Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ ausschließlich für tierische Lebensmittel genutzt werden. Für das Inkrafttreten der Vorgaben ist noch die Zustimmung der EU-Staaten notwendig.
Die zuständige Abgeordnete Céline Imart (EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören) begründet die Initiative mit einem „echten Verwechslungsrisiko“, da pflanzenbasierte Ersatzprodukte nicht dieselben Nährwerte wie die tierischen Originale böten. Zudem soll das Vorhaben Landwirte schützen.
Das geplante Verbot stößt jedoch auf scharfe Kritik von Verbraucherschützern und Unternehmen der Lebensmittelbranche. Die Organisation Foodwatch betonte, dass niemand Tofuwürstchen versehentlich kaufe, weil er Rinderwürste erwarte. Auch Unternehmen wie Aldi Süd, Lidl und Burger King sprachen sich in einem gemeinsamen Schreiben gegen das Vorhaben aus.
Deutschland gilt als der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Im Jahr 2024 wurden hierzulande etwa 121.600 Tonnen Fleischersatz hergestellt, was einer Verdopplung im Vergleich zu 2019 entspricht. Das Parlament muss nun mit den EU-Staaten über eine endgültige Einigung verhandeln. Eine Position der Bundesregierung zu dem Parlamentsbeschluss ist bisher nicht bekannt.













