Lockdown im Berchtesgadener Land: Lockerung bei To-Go-Gerichten

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Im stark von dem Corona-Virus betroffenen Berchtesgadener Land können die Menschen nun auch nach 20.00 Uhr wieder Essen zum Mitnehmen bestellen oder abholen. Das Landratsamt änderte seine strenge Allgemeinverfügung vom Dienstag in diesem Punkt, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Gegen die Regelung hatte ein Betreiber eines Gastronomiebetriebs am Vortag beim Verwaltungsgericht München Klage und Eilantrag eingereicht.

«Nachdem wir in den letzten Tagen beobachten konnten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die auferlegten Maßnahmen halten, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es keinen Grund mehr gibt, auch die Mitnahme oder die Lieferungen von Speisen nach 20.00 Uhr zu untersagen», erläuterte Landrat Bernhard Kern (CSU). «Deswegen wird diese Regelung ersatzlos aus der Allgemeinverfügung gestrichen.»

Dem Gericht liegen allerdings weitere Klagen und Eilanträge gegen die strengen Beschränkungen vor, die einer Art Lockdown gleichkommen. Etwa ist das Verlassen der eigenen Wohnung bis 2. November nur noch mit triftigem Grund erlaubt; Hotels und Gaststätten sind dicht.

Ein Gastronom wandte sich im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes. In einem anderen Eilverfahren will eine Schülerin aus Berchtesgaden erstreiten, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein besuchen kann. Zudem wandte sich ein Steuerberater mit zwei Klagen und einem Eilantrag an das Gericht. Ein Hotelier hat ebenfalls eine Klage angekündigt.

Laut Landratsamt sank die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - am Freitag leicht auf 278,49 nach 292,65 am Vortag. (dpa)


 

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