Münchner Restaurants klagen gegen abendliches Alkohol-Ausschankverbot

| Gastronomie Gastronomie

Zwei Münchner Restaurants gehen gerichtlich gegen das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot nach 22.00 Uhr in Gaststätten vor. Entsprechende Eilanträge seien am Mittwoch und Donnerstag beim Verwaltungsgericht München eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Die Anwälte der Restaurants halten die Regelung der Stadt für rechtswidrig. Sie differenziere nicht zwischen unterschiedlichen Betrieben wie Speiserestaurants und Schankgaststätten, sagte Anwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr LLP.

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, argumentierte Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei ändere sich die Situation um 22.00 Uhr gegenüber einem früheren Zeitpunkt nicht; das Infektionsrisiko erhöhe sich nicht. «Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen», sagte Mayer. Dabei gälten stets die üblichen strengen Regeln für die Gastronomie.

Mit den Eilanträgen wollen die Anwälte nun erreichen, dass das Verbot umgehend - vor einer Entscheidung über die eigentliche Klage - außer Kraft gesetzt wird. Zunächst würde die Entscheidung des Gerichts, die noch für den Donnerstag erwartet wurde, nur für die betreffenden Restaurants gelten - sie hätte aber Signalwirkung.

Grund die neue Allgemeinverfügung der Stadt mit dem Alkoholverbot und weiteren Maßnahmen waren die steigenden Corona-Zahlen und die Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in der Landeshauptstadt. Zuvor hatte die Stadt teils den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den Genuss im Freien an bestimmten Plätzen eingeschränkt, nun gelten Einschränkungen erstmals auch in der Gastronomie. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am Flughafen Düsseldorf sind neue Gastronomie- und Einzelhandelskonzepte gestartet. Betreiber Lagardère Travel Retail Deutschland baut damit sein Angebot am Standort weiter aus.

In Stockholm wird ein Café-Konzept erprobt, bei dem die Künstliche Intelligenz Mona die operative Leitung übernimmt. Medienberichte deuten auf eine signifikante Reduzierung des Personaleinsatzes hin, zeigen jedoch auch technische Grenzen bei individuellen Kundenwünschen auf.

Das Berliner Restaurant Nobelhart & Schmutzig hat seine Regeln zur Smartphone-Nutzung im Gastraum erläutert. Hintergrund ist die Stornierung eines Gastes, der die Praxis kritisierte. Parallel haben sich mehrere Betriebe der Spitzengastronomie zu ähnlichen Fragen geäußert. Die Fotoregeln des Restaurants werden seit Jahren diskutiert.

VistaPrint und Cornelia Poletto haben fünf Finalisten für die Auszeichnung zum Lokalhelden 2026 nominiert. Bis zum 10. Mai kann die Öffentlichkeit über den Gewinner eines Preisgeldes von 20.000 Euro abstimmen.

Von schwarzem Sesam über Erdbeer-Matcha-Latte bis zu Käsekuchen mit Pistazie und Ingwer mit Zitronenschale - die Berliner Gelato Week lockt Eisfreunde erneut mit ungewöhnlichen Kreationen. Etwa 50 Eisdielen in ganz Berlin nehmen teil.

Trotz steigender Lebenshaltungskosten priorisieren viele Verbraucher Restaurantbesuche als „kleinen Luxus“. Laut einer SumUp-Umfrage planen über 30 Prozent der Menschen hierfür feste monatliche Budgets ein.

Die Kneipe 80 expandiert mit neuen Standorten am Tegernsee und in Augsburg. Parallel führt das Unternehmen mit dem Format „Kiosk 80“ ein weiteres Konzept für kleinere Flächen ein.

Weissenhaus erweitert sein gastronomisches Angebot im Schloss um das Restaurant NAMI und die Bar 1896. Zuvor hatte das Zwei-Sterne-Restaurant Courtier nach dem Weggang seiner Leitung den Betrieb eingestellt.

Starbucks hat im zweiten Quartal 2026 Umsatz und Gewinn gesteigert. Das Unternehmen meldet höhere vergleichbare Umsätze und hebt seine Jahresprognose an.

Neue Daten des Bundes der Steuerzahler zeigen deutliche Unterschiede bei Terrassengebühren in deutschen Städten. Die Spannweite reicht von 0 bis 2.000 Euro für einen einheitlichen Musterbetrieb.