In Italiens Gastronomie zeichnet sich ein neuer Trend ab: Immer mehr Restaurants verhängen ein Zutrittsverbot für Kinder. Diese Entwicklung sorgt nicht nur bei betroffenen Familien für Ärger, sondern ruft auch Behörden und Rechtsexperten auf den Plan.
Ein wachsender Trend in Touristengebieten
Am Badeort Milano Marittima wurde eine Familie mit ihrem fünfjährigen Sohn von einem Restaurant abgewiesen. Der Grund: Kinder seien in dem Lokal nicht gestattet. Die Betreiber des Restaurants erklärten, dass diese Regelung seit Jahren gelte und man bewusst ein „bestimmtes Klientel“ anspreche, das Ruhe und eine ungestörte Atmosphäre sucht. Auch andere Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Junggesellenabschiede würden abgelehnt, um das Konzept zu schützen.
Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Auch in anderen Touristenzielen wie Bologna und Rom gibt es Lokale, die Kinder ganz oder ab einem bestimmten Alter ausschließen. Die „Osteria del Sole“ in Bologna hat ein Schild mit einem durchgestrichenen Kinderwagen angebracht. Inhaber Nicola Spolaore begründet diesen Schritt mit „unangenehmen Vorfällen“, die auf mangelnde Erziehung zurückzuführen seien. Auch das Restaurant „Fraschetta del Pesce“ in Rom hat ein Verbot für Kinder unter fünf Jahren ausgesprochen.
Kritik von Behörden und rechtliche Bedenken
Die Praxis stößt auf scharfe Kritik. Mattia Missiroli, der Bürgermeister der Gemeinde Cervia, zu der Milano Marittima gehört, betonte laut „Berliner Morgenpost“: „Ein Lokal muss öffentlich zugänglich sein, auch für Kinder, es sei denn, es gibt konkrete Gründe für Einschränkungen.“
Auch aus juristischer Sicht wird die Regelung als problematisch angesehen. Der Rechtsanwalt Elia Ceriani erklärte in der „La Cucina Italiana“, ein Zutrittsverbot aufgrund des Alters sei nicht legal. Dies sei vergleichbar mit dem Verbot aufgrund der Kleidung. Er wies darauf hin, dass auch online gelistete Regeln oder Altersgrenzen rechtlich nicht bindend seien. Letztlich liege die Entscheidung, ob das eigene Kind sich in einer bestimmten Umgebung angemessen verhalten kann, bei den Eltern. (dpa)













