Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert die aktuelle Situation bei der Einhaltung des Mindestlohns im Gastgewerbe. Angesichts neuer Zahlen des Bundesfinanzministeriums zu Mindestlohnverstößen (Tageskarte berichtete) warnt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler vor einer hohen Dunkelziffer. Die bekannten Fälle stellten vermutlich nur die Spitze des Eisbergs dar.
Diskrepanz zwischen Betriebszahl und Kontrollpersonal
Ein zentraler Kritikpunkt der Gewerkschaft ist die nach ihrer Einschätzung zu geringe Kontrolldichte. In Deutschland stehen rund 200.000 gastgewerbliche Betriebe etwa 9.500 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gegenüber. Da die FKS-Mitarbeiter zudem für sämtliche Branchen zuständig sind, sei die Wahrscheinlichkeit für Betriebe, bei Verstößen gegen den Mindestlohn, das Arbeitszeitgesetz oder durch Schwarzarbeit entdeckt zu werden, gering.
Laut Zeitler entfallen rund ein Drittel aller festgestellten Verstöße auf das Gastgewerbe. Er fordert daher eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie gezieltere Prüfungen. Diese Maßnahmen seien auch im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit notwendig, da Betriebe, die sich an gesetzliche Vorgaben halten, durch die Verstöße der Konkurrenz einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten.
Forderung nach manipulationssicherer Dokumentation
Die NGG spricht sich zudem für eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen, tagesaktuellen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung aus. Bisher werden bei Prüfungen häufig noch handschriftliche Aufzeichnungen vorgelegt. Zudem gewährt die aktuelle Regelung den Betrieben einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen, um Arbeitszeitnachweise einzureichen. Dieser Spielraum lasse nach Ansicht der Gewerkschaft Manipulationen zu.
Durch den Einsatz digitaler Systeme könnten Kontrollen erheblich erleichtert werden, was mit dem vorhandenen Personal eine höhere Prüfquote ermöglichen würde. Zudem ließen sich Überstunden so korrekt erfassen und die Beschäftigten wirksamer schützen.
Kritik an Argumentation mit Kostendruck
Die Gewerkschaft weist das Argument des wirtschaftlichen Kostendrucks als Rechtfertigung für Verstöße zurück. Wer staatliche Entlastungen, wie beispielsweise durch frühere Mehrwertsteuerregelungen, erhalten habe und dennoch den Mindestlohn unterschreite, verspiele laut Zeitler das Vertrauen. Die korrekte Entlohnung und die Dokumentation der Arbeitszeit seien grundlegende gesetzliche Pflichten, die nicht zur Disposition stünden.












