Recht im Restaurant: Von lauwarmen Süppchen, geplatzten Reservierungen und Zechprellerei

| Gastronomie Gastronomie

Von Andreas Kunze, dpa

Im Hasenfilet steckte noch eine Schrotkugel. Das konnte der Gast des Restaurants natürlich nicht wissen und biss in das Fleisch. Danach hatte er einen Zahn weniger, bekam vor Gericht aber Schmerzensgeld zugesprochen.

Nicht immer geht es bei Streitigkeiten im Restaurant um solche körperlichen Schäden. Oft sind es lange Wartezeiten oder lauwarme Speisen, die Gäste verärgern. Gastronomen wiederum sind zornig, wenn Reservierungen platzen.

Manche Restaurants bitten sogar zur Kasse. Für eine verbindliche Reservierung müssen Gäste dann eine Kreditkartennummer angeben. Wird die Reservierung ohne Absage nicht wahrgenommen oder diese weniger als 48 Stunden vor Termin storniert, wird eine Gebühr im zwei- bis dreistelligen Bereich fällig.

Aufwand für das Restaurant

Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband erklärt die Sicht der Gastronomen: Wenn Gäste eine Reservierung ohne Absage einfach nicht wahrnehmen, seien sie sich oft nicht bewusst, was für ein Aufwand die Auslastungsplanung für ein Restaurant bedeutet.

Für bestimmte Restaurants seien leere Tische besonders ärgerlich, führt die Dehoga-Sprecherin aus. Zum Beispiel Lokale mit nur wenigen Plätzen oder einem sehr hochwertigen Angebot.

Dass bei den sogenannten «No-Shows» dem Gastronom generell ein Schadenersatz zusteht, ist unter Juristen unstrittig. Allerdings kommt es nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin auch darauf an, wie genau die Reservierung ausgestaltet war.

Gastronomen müssen den Schaden beweisen

Denn: «Wer einen Schadenersatz haben will, muss seinen Schaden beweisen können. Wurde einfach ein Tisch für zehn Leute reserviert, könnte es auch sein, dass die zehn Gäste den ganzen Abend nur jeweils ein Glas Mineralwasser konsumiert hätten», so Genkin. «Entsprechend gering wäre die Basis, um einen entgangenen Gewinn zu berechnen. Anders sieht es aus, wenn etwa für zehn Gäste ein bestimmtes Menü zu einem festen Preis vereinbart wurde.»

Zudem habe der Gastronom eine Schadenminderungspflicht. Er müsse sich bemühen, anderweitig den Tisch vollzukriegen, erläutert Genkin.

Lange Wartezeiten und angebrannte Kartoffeln

Doch nicht nur eine geplatzte Reservierung kann im Rechtsstreit enden. Ein weiterer Grund für Ungemach ist, wenn das Essen lange auf sich warten lässt. 30 Minuten sollte ein Gast hinnehmen. Danach kann man eine Frist von 10 bis 15 Minuten setzen.

Kommt bis dahin immer noch nichts, ist es möglich, seine Bestellung zurückzunehmen oder am Ende weniger zu zahlen. Eine Minderung von 30 Prozent auf die Speisen hat etwa das Landgericht Karlsruhe einmal für angemessen erachtet, weil Gäste eineinhalb Stunden darauf warten mussten (Az.: 1 S 196/92).

Angebrannte Kartoffeln oder lauwarme Süppchen kann der Gast reklamieren - das muss er aber sofort machen und nicht erst, wenn er aufgegessen hat. Sind Speisen ungesund, haben Gäste unter Umständen Schmerzensgeldansprüche. So bekam ein Mann 500 Euro zugesprochen, weil er sich an einer Schrotkugel im Wildhasenfilet einen Zahn ausgebissen hatte (Amtsgericht Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

Das Märchen von der Zechprellerei

Wollen unzufriedene Gäste das Restaurant verlassen, ohne zu zahlen, drohen Gastwirte mitunter mit einer Anzeige wegen Zechprellerei. Den Straftatbestand gibt es in Deutschland aber nicht - in Betracht kommt allerdings der Vorwurf des Betruges. Zudem kann ein Gastwirt von der Polizei die Personalien feststellen lassen und einen Gast vor dem Zivilgericht verklagen, wenn dieser nicht bezahlt hat. Strafbar verhält man sich jedoch nur, wenn man schon beim Bestellen beabsichtigt hat, nicht zu bezahlen.

Ewig warten muss man auf seine Rechnung indes nicht, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Rat: Reagiert der Kellner auf mehrmalige Bitten nicht, zahlt man an der Theke. Und: «Wer das Lokal ohne zu zahlen wütend verlässt, sollte wenigstens Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann.»

Zurück

Vielleicht auch interessant

ATLANTIC Hotels hat Details zur 20 High Skyline Bar im neuen Atlantic Hotel Frankfurt vorgestellt. Die Bar soll mit der Hoteleröffnung im September 2026 den Betrieb aufnehmen und wird von Mo Kaba geleitet.

Tim Raue eröffnet gemeinsam mit der Heidelberger Bliss-Group ein zeitlich begrenztes Restaurant im ehemaligen Commissary des Patrick-Henry-Village. Das Konzept mit dem Titel Taste of the Dragon umfasst ein Fünf-Gänge-Menü.

Der Aufbau des Oktoberfests läuft auf Hochtouren, der berühmte Paulaner-Turm steht - aber die Kellnerinnen-Parade des Künstlers Emil Kneiß ist kopflos geworden: Eine schwarze Folie verhüllt die Gesichter. Über den Hintergrund herrscht Rätselraten.

Burger King will die in den vergangenen Jahren wegen Pandemie und Inflation aufgeschobene Expansion in Deutschland nun nachholen. «Alle Zeichen stehen auf Wachstum», sagte Deutschland-Chef Andreas Bork zum 50. Jahrestag der Eröffnung des ersten deutschen Burger-King-Restaurants.

Die Landeshauptstadt Hannover zieht nach dem Abschluss des 497. Schützenfestes eine positive Bilanz der zehntägigen Veranstaltung. Nach Angaben der Stadtverwaltung kamen rund 900.000 Besucher auf den Schützenplatz.

Die peruanische Hauptstadt Lima richtet am 4. November erstmals die Verleihung der The World’s 50 Best Restaurants aus. Wie der Veranstalter mitteilt, finde die Preisverleihung damit zum ersten Mal in Südamerika statt.

Für die insolvente Hamburger Gastronomie TamTam hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Investorensuche gestartet. Ob und wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, hängt nach seinen Angaben von einer erfolgreichen Übernahme ab.

Der frühere Profifußballer Lukas Podolski betreibt schon eine ganze Dönerkette. Auch Schauspieler Frederick Lau plant nun in Berlin einen Dönerladen. Allerdings ganz ohne Fleisch.

Der Betreiber des TamTam im Hamburger Hanseviertel hat Insolvenz beantragt. Der aktuelle Betrieb war erst im Oktober 2025 gestartet. Zuvor hatte das frühere Le Big TamTam im September 2025 geschlossen.

Der Koch Markus Stöckle will im Herbst 2026 ein neues Restaurant in der Zürcher Altstadt eröffnen. Das Lokal entsteht an der Glockengasse 7 im Kreis 1, wo früher das Restaurant Kaiser’s Reblaube ansässig war. Stöckle gehe das Projekt gemeinsam mit seiner Partnerin Elif Oskan an, berichtet der Gastroführer GaultMillau.