Restaurants: Hessen hebt umstrittene Fünf-Quadratmeter-Regel auf

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Hessens Landesregierung lockert die Corona-Einschränkungen für Restaurants, Cafés und Kneipen. Die umstrittene Vorgabe, dass pro fünf Quadratmeter Fläche nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Gaststätten müssten aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sorgen. So könnten weiterhin nicht alle Sitzplätze belegt werden.

In einer neuen Corona-Verordnung hielt das Land außerdem weitere Lockerungen fest, die bereits angekündigt waren. So dürfen etwa Vereine ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen. «Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürgerinnen und Bürger zum Schwimmen gehen können», erklärte Sportminister Peter Beuth (CDU).

Ziel sei es, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. «Der Besuch unserer Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen wird dann aber leider noch kein unbeschwertes Vergnügen», erklärte der Minister. Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche, die zu einem Übernachtungsbetrieb gehören, dürfen dagegen ab Donnerstag wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Das hessische Corona-Kabinett regelte ebenfalls, dass Kitas wie bereits angekündigt zum 2. Juni wieder in einen eingeschränkten Normalbetrieb übergehen können. Die konkreten Regelungen vor Ort will das Land den Kommunen und Trägern der Kindertageseinrichtungen überlassen. Einen Anspruch auf die Betreuung haben nach wie vor Familien, in denen ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt und der andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist.

Dieser Anspruch gilt auch für Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind oder studieren. Dazu kommen die Kinder, deren Betreuung in einer Kita vom Jugendamt angeordnet wurde. Die weiteren freien Plätze sollen von den Trägern der Kindertageseinrichtungen nach ihren eigenen Betreuungskapazitäten und in Absprache mit dem Jugendamt vergeben werden.

In den Gefängnissen sollen die Besuchsverbote gelockert werden: Unter strikten Abstands- und Hygienebedingungen dürfen engste Angehörige wieder in die Haftanstalten kommen. Außerdem sollen die Ausbildungs- und Eigenbetriebe in den Justizvollzugsanstalten wieder öffnen.

Das Corona-Kabinett hat außerdem beschlossen, dass Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen ab sofort wieder Besuch empfangen dürfen. Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, ein Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus vorzulegen.

Alle Verordnungen des Landes zur Corona-Krise wurden ansonsten bis zum 5. Juli verlängert, somit gelten beispielsweise weiterhin die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen oder die Kontaktbeschränkungen. (dpa)


 

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