Die Restaurantkette Nordsee musste im Streit um die Beförderungen von Mitarbeitern eine weitere Niederlage einstecken: Wie unter anderem die Welt berichtete, erklärte das Arbeitsgericht Dortmund die jüngsten Betriebsratswahlen für gültig. Genau das hatte das Unternehmen eigentlich verhindern wollen. Nordsee hatte im Frühjahr mehr als 200 Mitarbeiter spontan zu leitenden Angestellten erklärt, die allesamt gewählte Betriebsräte waren. Da in diesem Amt jedoch keine Leitungsfunktionen zulässig sind, wollte Nordsee die Wahlen für ungültig erklären lassen.
Das Dortmunder Gericht machte dabei jedoch nicht mit. Die Arbeitsgerichte in Neumünster und in Oberhausen hatten zuvor bereits ähnlich geurteilt (Tageskarte berichtete).