Mit der Anmeldung der Angestellten hat es Johann Lafer in seiner „Stromburg“ offenbar nicht so genau genommen. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung und die Veruntreuung von Arbeitsentgelten vor. Laut Strafbefehl sollen der prominente Koch und seine Ehefrau zu einem Jahr auf Bewährung und 370.000 Euro Geldstrafe verurteilt werden. Lafers Anwalt teilte am Freitag bereits mit, dass die Strafe akzeptiert wird.