«Keine öffentliche Toilette - Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!» Einen solchen Hinweis hat wohl jeder und jede schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Und diese Regelung ist laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt.
Denn Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung lediglich dazu verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung kostenfrei zu ermöglichen. «Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden», so die Verbraucherschützerin.














