Unionsmarke „Malle“ gelöscht: Keine Abmahnung mehr für "Malle-Partys"

| Gastronomie Gastronomie

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Marke „Malle“ zu löschen ist. Das Amt befand, dass die Marke als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Nachdem sämtliche Rechtmittel des Markeninhabers erfolglos blieben, hat der EuGH im Juni das weitere Rechtsmittel des Markeninhabers nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Der Hintergrund: Am 29. April 2002 meldete der Markeninhaber „Malle“ als Unionsmarke an. Die Marke wurde antragsgemäß unter anderem für Party-Organisation, Party-Durchführung und den Betrieb einer Diskothek in das europäische Markenregister eingetragen und genoss unionsweiten Schutz.

Aufgrund seiner Marke ließ der Markeninhaber in der Folgezeit eine Vielzahl von Discothekenbetreibern wegen der Veranstaltung und Bewerbung von "Malle" Partys abmahnen und ging auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Partyveranstalter vor.

Infolge eines im Jahr 2019 von einem Unternehmen eingereichten Löschungsantrags erklärte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke „Malle“ im März 2020 für nichtig. Es befand, dass die Marke "Malle" als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Die daraufhin vom Markeninhaber eingereichte Beschwerde beim Amt blieb erfolglos. Entsprechendes gilt für die von ihm im Anschluss eingereichte Klage, die das Europäische Gericht im Dezember letzten Jahres abwies. Das eingereichte Rechtmittel gegen die Entscheidung des europäischen Gerichts hat der EuGH nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Seinerzeit hatten sich zahlreiche Mitglieder an den BDT gewandt, der mit Hilfe einer Anwaltskanzlei seine Mitglieder im Zusammenhang mit den Abmahnungen und den einstweiligen Verfügungsverfahren unterstützt und beraten hat. Des Weiteren konnte auch in einem Musterverfahren erreicht werden, dass der Gegner in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgezogen hat und diese dadurch „aufgehoben“ wird.

BDT Präsident Knut Walsleben begrüßt die Entscheidung und gratuliert dem Kläger: „Die Entscheidung schafft endlich Klarheit. Dieses Urteil zeigt, dass das willkürliche Schützen von Namen auf Dauer keinen Bestand hat. Die Branche ist froh darüber, endlich wieder Partys veranstalten zu dürfen, die Bezug auf das beliebte Ferienziel vieler Deutschen nehmen."


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit eineinhalb Wochen wird gezapft und gefeiert auf dem Stuttgarter Frühlingsfest. Halbzeit. Wie kommt die große Sause auf dem Cannstatter Wasen an? Die Veranstalter legen die Zahlen offen.

Zwei Hotels am Schluchsee stellen die Kulinarik in den Mittelpunkt ihres Konzepts. Während die Mühle Schluchsee ihr Restaurant als eigenständiges Ziel positioniert, integriert der Auerhahn die Gastronomie in den gesamten Aufenthalt.

Die Zahl der Gastronomiebetriebe in Großbritannien sinkt kontinuierlich, wobei im ersten Quartal 2026 täglich mehr als drei Standorte aufgegeben wurden. Steigende Lohnkosten und steuerliche Belastungen setzen die Branche unter Druck.

Das Restaurant Heritage im Hamburger Hotel Le Méridien öffnet am 30. April nach einer technischen Modernisierung der Küchenbereiche wieder seine Türen. Neben einem aktualisierten Speisenangebot setzt der Betrieb künftig verstärkt auf neue Veranstaltungsformate.

In Hamburg ist der Genuss-Michel 2026 verliehen worden. Das Fischereihafen Restaurant wurde als Restaurant des Jahres ausgezeichnet, Herbert Seckler erhielt den Ehrenpreis für sein Lebenswerk.

McDonald's Deutschland nimmt Stellung zur angekündigten Klage der Deutschen Umwelthilfe bezüglich früherer Angaben zur Klimaneutralität. Das Unternehmen weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück und verweist auf bereits erfolgte Anpassungen seiner Kommunikation.

In der Allianz Arena in München sind am 26. April die sechs Finalisten des Wettbewerbs „Koch des Jahres“ ermittelt worden. Wie der Veranstalter ROIKA Solutions GmbH mitteilt, qualifizierten sich vier Teilnehmer über den Live-Wettbewerb vor einer Fachjury, zwei weitere über einen Publikumsentscheid.

Im Ausland leben, das heißt viele Erfahrungen mit einer anderen Kultur zu machen. Ein Westfale brachte die Currywurst nach Nairobi – und musste dafür so manches kulinarische Hindernis überwinden.

Eigentlich hat Kenia perfektes Biergartenwetter. Man kann das ganze Jahr hindurch draußen sitzen. Den passenden Gerstensaft nach deutschem Reinheitsgebot gibt es mittlerweile auch.

Das Schlosshotel Münchhausen in Aerzen hat sein gastronomisches Konzept verändert. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde das neue Restaurant „1570 – Casual Fine Dining“ als Nachfolger des bisherigen Gourmetrestaurants „Hilmar“ eröffnet.