Urteil: Sturz von Bierbank ist Dienstunfall

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Jetzt ist es amtlich: Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart gehört das Steigen auf Bierbänke bei Lehrern mit zum Job. Geklagt hatte eine Pädagogin, die mit ihrer Schulklasse im Mai 2012 ein Frühlingsfest besucht hatte. Beim anschließenden Festzeltbesuch kippte jedoch die Bierbank um, auf der sie und einige Schüler gestanden hatten. Es folgten eine lange Krankschreibung und Streitereien mit der Schulbehörde. Die Richter entschieden jedoch, dass es „durchaus üblich und sozialadäquat" sei, auf Bierbänke zu steigen.

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