Urteilsspruch nach abgesagter Wiesn: Ochsenbraterei bekommt Geld von der Versicherung

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Wiesn-Wirtin Antje Schneider von der Ochsenbraterei feiert vor dem Landgericht München I einen wichtigen Erfolg. Richter Martin Scholz gab ihrer Klage Recht und erklärte, dass die Versicherung „Direktion für Deutschland“ ihr eine Entschädigung für den Ausfall der Münchner Wiesn 2020 zahlen muss. Die Summe: 513.000 Euro.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, hatte die Ochsenbraterei insgesamt über 2 Millionen Euro für den Ausfall eingeklagt, aufgeteilt auf vier verschiedene Versicherungen. Der Urteilsspruch ist nun auch für die übrigen drei Assekuranzen bindend. Das bedeutet, dass die Wiesn-Wirtin auch die restlichen 1,5 Millionen Euro bei den anderen Versicherungen einfordern könne, so der Richter gegenüber der Zeitung.

 

Die Versicherung „Direktion für Deutschland“ wollte zunächst nicht zahlen, da die Wiesn schon im April 2020 abgesagt wurde. Der Versicherungszeitraum habe allerdings nur für den Zeitraum Juli bis Oktober 2020 gegolten. Diesen Einwand ließ der Richter nicht gelten und erinnerte daran, dass die Ochsenbraterei nichts für den Ausfall des Oktoberfestes könne. „Hätte es eine Wiesn 2020 gegeben, dann sicher auch mit der Ochsenbraterei“, zitiert ihn die Bild.

Wiesn-Wirtin Antje Schneider ist übrigens nicht die Einzige, die gegen ihre Versicherung klagt. Aktuell kämpfen sieben Festwirte vor Gericht um eine Entschädigung für den Oktoberfest-Ausfall. Darunter Edi Reinbold mit seiner Schützen-Festzelt OHG und Hans Stadtmüller von der Fischer Vroni.


 

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