Verstöße gegen Mehrwegpflicht: Umwelthilfe geht gegen Starbucks und weitere Unternehmen vor

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Millionenschwere Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinemaxx und Backwerk verstoßen laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) teils eklatant gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht.

Dazu hat der Verband in den vergangenen Wochen dokumentierte stichprobenartige Testbesuche bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Verstöße stellte die DUH in mehr als jedem dritten Fall fest. Insgesamt sind 10 der 16 kontrollierten Ketten betroffen. Gegen Unternehmen beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx hat die DUH nun juristische Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen.

„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben. Sie hatten zudem mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung."

"Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen. Wieder einmal müssen wir uns für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen, weil die zuständigen Landesbehörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Denn für den Vollzug der Mehrwegangebotspflicht sind die Bundesländer zuständig, die wir ausdrücklich auffordern, endlich tätig zu werden. Bis dahin setzen wir auf einen Dreiklang aus Kontrolle, Sanktionen und Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Bei den Testbesuchen kontrollierten Tester der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten jedoch auch die Information der Kundinnen und Kunden über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde noch weit umfangreicher verstoßen, wie die DUH beim Praxischeck feststellte. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten Kundinnen und Kunden meist wenige oder gar keine Informationen darüber.

„In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen und Kunden im Unklaren lassen. Dass die Landesbehörden dieses Verhalten zulassen, ist ein Skandal. Deshalb werden wir nicht nur Unternehmen, sondern auch die zuständigen Behörden durch Abfragen zu deren Vollzugstätigkeiten regelmäßig kontrollieren: Zum Schutz und Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher“, ergänzt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies ist für ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich.

Die DUH kritisiert zudem, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Sie enthält zu viele Schlupflöcher und Lücken. So können Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger. Das Gesetz sieht zudem keine finanziellen Anreize zur Mehrwegverwendung vor, Vermüllung bleibt somit einfach und günstig. Außerdem setzen viele Anbieter wie etwa McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen sind unkomfortabel für Kundinnen und Kunden, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen Anbieter zurückgegeben werden können. Damit Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen wirklich zum neuen Standard werden, fordert die DUH:

  • einen konsequenten Vollzug der Mehrwegangebots- und Informationspflichten durch die Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer inklusive Strafen bei Verstößen,
  • eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und
    -Besteck,
  • eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auch auf andere umweltschädliche Einweg-Materialien wie Pappe oder Aluminium,
  • die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme.

 

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