Verzehrgutscheine im Festzelt: Was Gastronomen beachten müssen

| Gastronomie Gastronomie

Verzehrgutscheine im Festzelt: Was Gastronomen beachten müssen

Wenn im Frühjahr die Festzelt-Saison beginnt, zieht es wieder mehr Menschen an die Biertische. Für einen Platz in einem der beliebten Festzelte benötigt es aber häufig eine Reservierung - und die geht meist mit dem Kauf sogenannter Verzehrgutscheine einher, die für Speisen und Getränke eingelöst werden können. Was Gastronomen beachten müssen.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist auf rechtliche Besonderheiten rund um die Verzehrgutscheine hin:

1. Bedienungsgeld-Regelungen müssen klar und transparent sein

Ist das sogenannte Bedienungsgeld, das der Gastronom bei jeder Bestellung in Rechnung stellt und als Teil seiner Personalkostendeckung nutzt, schon im Verzehrgutschein enthalten oder nicht? Beides ist möglich, so die Verbraucherschützer. Wichtig ist nur, dass Besucherinnen und Besucher vor der Buchung wissen, ob der Posten einkalkuliert ist oder nicht. Fällt die Rechnung überraschend teurer aus, können sich Betroffene dagegen wehren.

2. Einschränkungen bei der Gutschein-Einlösung sind zulässig

Sind manche Gutscheine explizit nur für Speisen, andere ausschließlich für die Einlösung gegen Getränke vorgesehen? Oder beziehen sie sich auf ein spezielles Angebot und können nur an bestimmten Angebotstagen eingelöst werden? Dann ist an solchen Einschränkungen ebenfalls nichts auszusetzen.

3. Nicht eingelöste Gutscheine müssen nicht ausbezahlt werden

Werden Verzehrgutscheine nicht oder nicht vollständig eingelöst, wird der restliche Betrag in der Regel nicht ausbezahlt. Die Rückgabe von Wechselgeld fällt also aus, auch für Trinkgeld kann der überschüssige Betrag nicht genutzt werden. «Wie beim Bedienungsgeld gilt: Anbieter müssen vorher darauf hinweisen», sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Genaue Vorgaben dazu, wie diese Information aussehen muss, gibt es aber nicht. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie in Deutschland verzeichnete im Oktober 2025 einen realen Umsatzrückgang von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Zudem korrigierte das Statistische Bundesamt die Werte für den Monat September nach unten.

Das renommierte Sternerestaurant Meyers Keller in Nördlingen hat Insolvenz angemeldet. Während der Betrieb unter der Leitung von Joachim Kaiser und einem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt weiterläuft, wird nach einer langfristigen Lösung für den Erhalt des traditionsreichen Hauses gesucht.

Der ifo Geschäftsklimaindex sinkt im Dezember 2025 auf 87,6 Punkte und verdeutlicht die fehlende Aufbruchstimmung in der deutschen Wirtschaft. Während das Verarbeitende Gewerbe und der Handel unter rückläufigen Aufträgen und einem schwachen Weihnachtsgeschäft leiden, meldet die Gastronomie einen starken Jahresabschluss.

Im Zuge der Neupositionierung des Conservatorium Hotels als Mandarin Oriental Conservatorium, Amsterdam eröffnet Anfang 2026 das erste Ottolenghi-Restaurant in den Niederlanden.

Der Lieferando Report 2025 analysiert die aktuellen Entwicklungen im deutschen Liefermarkt. Neben einem massiven Wachstum bei koreanischen Gerichten und viralen Food-Trends etabliert sich der Dienst zunehmend als Lieferquelle für Non-Food-Artikel.

Die Jeunes Restaurateurs Deutschland ziehen Bilanz für das Jahr 2025. Neben der politischen Arbeit im Bundestag und dem Einsatz für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz standen soziale Charity-Projekte sowie kulinarische Innovationen im Mittelpunkt.

Die Mercedes-Benz Gastronomie führt am Standort Sindelfingen einen autonomen Kochroboter ein. Das System soll ab Sommer 2026 die Kapazitäten in der Kantine erhöhen und eine durchgängige Mahlzeitenversorgung für Schichtarbeiter gewährleisten.

Tschechien hat mit der feierlichen Michelin-Gala am 11. Dezember einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Erstmals vergab der Gourmetführer landesweit Auszeichnungen und beschränkte sich damit nicht mehr nur auf die Hauptstadt Prag.

Eine aktuelle Untersuchung des Zahlungsdienstleisters SumUp zeigt die Hauptsorgen von Kleinunternehmen in der Gastronomie. Gestiegene Betriebskosten und der Fachkräftemangel führen zu reduzierten Gewinnspannen und fordern von den Betrieben schnelles Handeln.

Die britische Gastronomiekette Heavenly Desserts expandiert nach Deutschland. Das Unternehmen eröffnete jetzt seine erste Filiale auf dem deutschen Markt. Standort ist das Westfield-Center in Hamburg.