Wiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Oktoberfest werben

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Die Veranstalter eines geplanten «Oktoberfests» in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben. Mit Formulierungen wie «Oktoberfest goes Dubai» hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I am Freitag. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt.

Die Klageseite hatte argumentiert, bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb verstoße. Die Anwälte der Gegenseite bestritten hingegen, dass die Werbung sich explizit auf das Fest in München bezieht. Das Oktoberfest in München fällt wegen der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr zum zweiten Mal aus.

Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. (dpa)


 

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