Wiesn-Wirt Peter Reichert legt Einspruch gegen Strafbefehl wegen Hygienemängeln ein

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Oktoberfest-Wirt Peter Reichert wird nun vermutlich der Prozess gemacht. Er habe Einspruch gegen seinen Strafbefehl wegen Hygienemängeln eingelegt, sagte eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichts am Dienstag. Das Gericht prüfe nun, ob ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werde.

Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Lokal in München und das Wiesn-Zelt «Bräurosl», in dem er im vergangenen Jahr erstmals Wirt war (Tageskarte berichtete). In zwei Fällen soll er dem Strafbefehl zufolge vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.

Reichert wies die Vorwürfe zurück: «Auf die Qualität im "Donisl" und in der "Bräurosl" war und ist Verlass», erklärte er kürzlich. In seinen Läden seien keine schlechten oder verdorbenen Lebensmittel verarbeitet oder in Umlauf gebracht worden.

Reichert machte im vergangenen Jahr unter anderem Schlagzeilen mit einer Auseinandersetzung mit einem Security-Mitarbeiter. Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) hatte daraufhin auf die Vorbildfunktion der Wiesn-Wirte verwiesen. «Ich habe Probleme damit, dem Münchner Bürger zu erklären, dass er sich auf der Wiesn anständig zu verhalten hat, wenn ein Wiesn-Wirt sich an diese Regeln nicht hält.» (dpa)


 

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