Wiesn-Zelte vor Gericht: Richter prüfen europaweite Ausschreibung

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Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt. Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt. 

In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen. 

Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte - wie auch Vertreter der Münchner Brauereien - hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht. 

Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro - sofern beide Zelte einbezogen werden - zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde. 

«Schwierige Fragen» auf hohem juristischem Niveau

«Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf», die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein. Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, «die wir uns nicht leicht machen». Dennoch folge das Gericht - eben nach vorläufiger Einschätzung - nicht dem Antrag Eggers. 

Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge. 

Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein «starkes Stück», den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. «Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?», rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen. 

Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht. 

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt «Schottenhamel» und das «Paulaner»-Festzelt beantragt. 

Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide. 

Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen. Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen - und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft. 

Egger und die anderen Wirte 

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: «Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht», sagte Egger der «Süddeutschen Zeitung» vor einiger Zeit. 

Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.

Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde. Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (mit dpa)


 

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