Wirte zweier Oktoberfestzelte haben Strafbefehle erhalten, weil sie der Polizei Bier- und Hendlgutscheine ausgegeben haben. Der Sprecher des Münchner Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst, bestätigte, dass Strafbefehle gegen Toni Roiderer und dessen Sohn Thomas (Hackerzelt) sowie das Ehepaar Steinberg (Hofbräuzelt) ergingen. Es gehe um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, ist empört. «Wir machen das seit Jahrzehnten», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Ein solches kleines Dankeschön für die Arbeit der Beamten sei in der Region üblich. 50 Gutscheine für je ein Hendl und ein Bier habe er in der Polizeistation Grünwald abgegeben, einen Gutschein für jeden Beamten - ein Wert von rund 20 Euro.
Dafür habe er 90 Tagessätze Strafe bekommen - «kurz vor vorbestraft! Für etwas, was in Bayern gang und gäbe ist.» Und von wegen Vorteilsnahme: «Wenn ich bei Rot über die Ampel fahr', weiß ich, dass ich meinen Führerschein verliere - auch wenn ich ein Bier bezahlt hab'.»













