Am Freitag bestätigte das Hamburger Zivilgericht, dass die Kneipe „Yoko Mono“ ihren Namen nicht mehr nutzen darf. Die Künstlerin und Lennon-Witwe Yoko Ono war der Meinung, dass Verwechslungsgefahr bestehe und hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der vorsitzende Richter sah das ähnlich und bestätigte die Verfügung.