Beherbergungsverbote: Rechtliche Lage und Konsequenzen

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Die meisten Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot erlassen. Die uneinheitliche Lage macht das Reisen kompliziert. Dort wo Verbote gelten, sind nicht nur Urlauber, sondern alle Reisenden betroffen. Was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Ein Überblick.

Welche Gebiete gelten in welchem Bundesland als Risikogebiet?

Neben den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg gelten die Städte Hamm, Remscheid - beide in Nordrhein-Westfalen - sowie der Landkreis Vechta in Niedersachsen als besonders von Corona betroffene Gebiete. Als Grundlage für die Einstufung als Riskogebiet dient die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die das Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Dieser Wert darf nicht höher als 50 sein.

In Schleswig-Holstein gelten derzeit die Städte Hamm und Remscheid sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet, nicht aber der Landkreis Vechta.

In Rheinland-Pfalz basiert die Einstufung der Risikogebiete vollständig auf den Zahlen des RKI.

Mecklenburg-Vorpommern hingegen weist zwar Hamm, Remscheid und Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet aus. Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, wie eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte.

Die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Bremen weisen aktuell keine inländischen Risikogebiete aus.

Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und das Saarland richten sich bei ihrer Bewertung nach den Zahlen des RKI. In diesen Bundesländern wird jedoch derzeit keine Quarantäne für Reisende aus im Inland besonders betroffenen Gebiete angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und Pensionsgäste.

Auf welche Konsequenzen müssen sich Reisende aus den Risikogebieten jetzt einstellen?

In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne, nicht jedoch Bewohner aus Vechta.

In Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten sich in Quarantäne begeben.

In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm, Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.

In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen. [Aktuell: Inzwischen will Niedersachsen nun doch ein Beherbungsverbot für Urlauber aus Corona-Risikogebieten erlassen. Eine entsprechende Landesverordnung werde auf den Weg gebracht, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Donnerstag im Landtag in Hannover. Man habe sich darüber innerhalb der Landesregierung abgestimmt.]

Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

Können Reisende in jedem Bundesland mit Quarantäne-Pflicht aus einer Quarantäne freitesten, d.h. mit einem negativen Corona-Test aus der Quarantäne freikommen?

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Um die in Schleswig-Holstein vorgeschrieben 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests vorlegen. Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen.

Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Corona-Landesverordnung besagt, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, «wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliegen». Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz könnten Einreisende aus inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.

Was gilt, wenn Reisende aus einem Risikogebiet bereits eine Unterkunft gebucht haben?

Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an: Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. «Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist», so Degott. Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses.

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Rein juristisch sei es Sache des Reisenden zu wissen, dass er in ein Risikogebiet fährt, der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen. Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.

Was gilt, wenn jemand in einem Risikogebiet arbeitet oder beruflich reist?

In Schleswig-Holstein gibt es von der Quarantänepflicht zahlreiche Ausnahmen für Berufstätige. Unter anderem gelten Ausnahmen für Personen, die Waren und Güter transportieren. Auch Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugzeugpersonal aus Risikogebieten muss nicht in Quarantäne. In Mecklenburg-Vorpommern sind Arbeitspendler oder Dienstreisende von den Restriktionen ausgenommen. In Rheinland-Pfalz muss unter anderem nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu fünf Tage aus beruflichen Gründen einreist. In den meisten Ländern gilt, dass ein Aufenthalt gerechtfertigt ist, der „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst“ ist. Auch hier zeigt sich das Bild aber uneinheitlich. (dpa)


 

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