Beherbergungsverbote: Welche Stornoregeln gelten

| Hotellerie Hotellerie

Viele ratlose Urlauber vor den Herbstferien: Für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Ein Überblick.

Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohnung: ja oder nein?

Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärte dazu, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren
 


Beherbergungsverbot oder Quarantänevorschrift?

Bei der Frage nach einer kostenlosen oder doch kostenpflichtigen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an. Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich: «Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist». Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses zu suchen.

Quarantäne ist «nicht im Sinne des Urlaubs»

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins etwa kann ein Hotel aktuell weiterhin seine Leistungen anbieten. Dort müssen Urlauber aus Risikogebieten 14 Tage lang in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests - wobei einer dieser Tests frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein gemacht werden darf. Die Beherbergung von Urlaubern an sich ist aber nicht verboten.

Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. «Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten», so der Verband. Rein juristisch liege die Ernennung einer Region zum Risikogebiet aber in der persönlichen Risikosphäre des jeweiligen Reisenden und nicht des Hotels - und der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen.

Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.

Urlauber sollten außerdem stets bedenken, dass die landesrechtlichen Vorschriften voneinander abweichen können. Was in Schleswig-Holstein gilt, muss in einem anderen Bundesland nicht genauso gelten.

Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.

Supersparpreis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Ausnahme sind hier Tickets, die bis einschließlich 13. März 2020 - also schon vor der Pandemie - gebucht worden sind. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Stornogebühren und Flugtickets

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitten im Indischen Ozean liegt die Leitung des Le Méridien Maldives Resort & Spa seit über drei Jahren in den Händen eines gebürtigen Kölners: General Manager Thomas Schult berichtet über seine Führungsphilosophie und ein neues Luxusverständnis zwischen Exklusivität und Nachhaltigkeit.

Die DSR Hotel Holding übernimmt zum 1. September 2026 das Hotel Caro & Selig am Tegernsee. Das Haus wird künftig unter der Marke A-Rosa betrieben.

Für 165 Hotels der insolventen REVO Hospitality Group sind Investorenlösungen gefunden worden. Der überwiegende Teil der rund 5.450 Hotelarbeitsplätze soll erhalten bleiben. Dagegen werden die Arbeitsverhältnisse von 450 Mitarbeitern der Unternehmenszentrale nicht fortgeführt.

Bei den Akzent Hotels haben in den vergangenen Monaten fünf Häuser innerhalb des Netzwerks einen Generationswechsel vollzogen. Die neuen Betriebsleiter rekrutierten sich dabei aus der Gruppe der sogenannten Jungen Akzentler.

Das Davoser Fünf-Sterne-Hotel Seehof stellt seinen Sommerbetrieb zum 14. Juni 2026 ein. Die Betreiberin Revo Hospitality Group verweist auf Synergien mit dem ebenfalls in Davos betriebenen Grandhotel Belvédère.

Die Motel One Group hat zum 1. Juni 2026 zwei bislang von der Revo Hospitality Group betriebene Hotels in Kiel übernommen. Für die Immobilien wurde ein neuer Mietvertrag über 25 Jahre abgeschlossen.

Die Bülow AG hat den Verkaufsprozess für den Porsche Design Tower Stuttgart gestartet. Das 2023 fertiggestellte Gebäude umfasst Hotel- und Büroflächen mit insgesamt rund 16.500 Quadratmetern Mietfläche.

Das Flensburger Boutiquehotel Petuh begeht sein fünfjähriges Bestehen. Nach einer umfassenden Sanierung infolge einer Sturmflut im Jahr 2023 setzt das Haus weiter auf eine Ausrichtung für Erwachsene, die Abstand vom Alltag suchen.

Das ehemalige Grandhotel Hessischer Hof in Frankfurt am Main hat zum 1. Juni 2026 als Taj Hessischer Hof Frankfurt wieder eröffnet. Betreiber ist die Indian Hotels Company Limited. Das Hotel war seit Ende 2020 geschlossen. Mit der Wiedereröffnung bringt die indische Hotelmarke Taj ihr Angebot erstmals auf das europäische Festland.

Das Hotel Golebiewski in Pobierowo eröffnet Ende Juni mit 500 Zimmern und umfangreichen Freizeitangeboten. Das Projekt gilt als größtes Hotel an der polnischen Ostseeküste und strebt eine Kapazität von über 1.200 Zimmern an.