Bettensteuer zum Ersten: Trier wartet ab

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Seit dem 1. Januar 2011 werden die Trierer Hotels nun schon zur Kasse gebeten. Ein Euro pro Gast und Übernachtung muss an die Stadtkasse abgeführt werden. Dass das Bundesverwaltungsgericht die Bettensteuer im Sommer für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, stört in der Stadtverwaltung Triers allerdings niemanden. Dort wolle man zunächst die Urteilsbegründung abwarten, so der Oberbürgermeister anlässlich einer Stadtratssitzung. Erst dann könne entschieden werden, wie es mit der Abgabe weitergeht.

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