BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Ferienstart in Nordrhein-Westfalen sind in großen Hotels noch viele Betten frei. In einem Stimmungsbild des Dachverbandes Tourismus NRW und des Branchenverbandes Dehoga NRW zeigten sich 29 Prozent unzufrieden und neun Prozent sogar sehr unzufrieden mit der Auslastung oder Nachfrage.

Das Hilton Düsseldorf präsentiert sich nach einer umfassenden Renovierungsphase. Das Hotel, das eine mehr als 50-jährige Geschichte in der Stadt aufweist, wurde während des laufenden Betriebs renoviert. Die offizielle Eröffnungsfeier soll voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. 

Conrad Hotels & Resorts hat ein neues Programm namens „Conrad 1/3/5“ vorgestellt. Das Programm zielt darauf ab, Gästen innerhalb von ein, drei oder fünf Stunden tiefere Einblicke in die lokale Kultur, das Design und die Besonderheiten des jeweiligen Ortes zu ermöglichen.

Die Serviced-Apartment-Marke Citadines hat ihre Präsenz in Europa durch die Eröffnung von zwei neuen Standorten verstärkt: Ein Haus im Istanbuler Stadtteil Maslak und ein weiteres in der Innenstadt von Liverpool. Damit erhöht sich die Anzahl der Citadines-Betriebe in Europa auf rund 40.

Die Dorint Hotelgruppe meldet die Rückkehr nach Wien. Nach erfolgreichen Verhandlungen wurde der Mietvertrag für das neue „Dorint Hotel Weitblick Wien“ mit einer festen Laufzeit von 30 Jahren unterzeichnet.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt hat seinen positiven Trend im zweiten Quartal fortgesetzt und die Dynamik sogar ausgebaut. Der Markt erzielte zwischen April und Juni ein Transaktionsvolumen von rund 553 Millionen Euro – 115 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Kölner Dorint Hotelgruppe wird ab dem 1. September 2025 das Parkhotel Jordanbad​​​​​​​ in Biberach an der Riß als Pächter führen. Damit löst sie nach über 20 Jahren die Parkhotel Jordanbad GmbH unter Geschäftsführer Thomas Lerch ab, deren Vertrag ausläuft.

Das Gästehaus Petersberg feiert in diesem Jahr sein 35-jähriges Jubiläum in Bundesbesitz. Das einst vom 4711-Parfümfabrikanten Ferdinand Mülhens erbaute Anwesen ist seit Jahrzehnten ein Schauplatz deutscher Diplomatie und internationaler Begegnungen.

Eine Wiener Hotelinstitution, das Hotel Stefanie, begeht dieser Tage sein 425-jähriges Jubiläum. Am 8. Juli 1600 unter dem Namen „Weiße Rose“ gegründet, ist es das älteste Hotel der Bundeshauptstadt. Heute wird das Haus in vierter Generation von der Familie Schick geführt.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group erweitert ihr Hotelportfolio in Südtirol mit der Eröffnung des Falkensteiner Hotel Bozen WaltherPark. Das Hotel ist Teil des neu entstandenen WaltherPark-Quartiers und soll urbanen Lebensstil mit Südtiroler Gastfreundschaft verbinden.