Bundesgericht erlaubt Zürich Beschränkung von Kurzzeitvermietungen

| Hotellerie Hotellerie

Das Schweizer Bundesgericht hat eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von Wohnraum getroffen. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde privater Beschwerdeführer gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für die geplante Nichtanrechenbarkeit von befristet vermieteten Wohnungen an den obligatorischen Wohnanteil bestätigt.

Die Teilrevision sieht vor, dass Immobilien, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit reagiert die Kommune auf eine schleichende Umwandlung von regulärem Wohnraum in gewerbliche Unterkünfte. Der Zürcher Stadtrat betonte, dass die Entscheidung der obersten richterlichen Instanz die bisherigen Bemühungen zur Sicherung von Wohnraum für die städtische Bevölkerung stütze.

Eigentümer müssen Baugesuch einreichen

Der Vorsteher des Hochbaudepartements, Tobias Langenegger, kündigte an, dass die Verwaltung die Umsetzung der neuen Regelung unverzüglich einleiten werde. Nach derzeitigem Stand soll die Bestimmung voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein weiterer Einspruch gegen den Beschluss erfolgt. Mit dem Wirksamwerden der neuen Ordnung müssen Eigentümer bei der Einreichung eines Baugesuchs die Art der beabsichtigten Wohnnutzung deklarieren.

Für die Umwandlung einer regulären Wohnung in ein kommerzielles Angebot wird künftig zwingend ein Baugesuch erforderlich sein, auch wenn dafür keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Die zuständige Baubehörde plant, die Einhaltung der neuen Vorgaben anhand konkreter Hinweise aktiv zu überprüfen. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während kurzzeitiger Abwesenheiten des Inhabers.

Keine Bestandesgarantie bei kommerzieller Kurzzeitvermietung

In rechtlicher Hinsicht stellte das Bundesgericht fest, dass die sogenannte Bestandesgarantie in diesem spezifischen Bereich keine Anwendung findet. Diese Regelung, die primär dem Schutz von Investitionen dient, entfaltet keine Wirkung, sofern sich temporär genutzte Wohnobjekte ohne bauliche Veränderungen leicht in regulär vermietbaren Wohnraum zurückführen lassen.

Parallel zu dieser Entwicklung erarbeitet der Stadtrat derzeit einen Gegenvorschlag zu der im September 2025 eingereichten Volksinitiative„Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“. Dieser Vorschlag werde inhaltlich und rechtlich eng mit der nun bestätigten BZO-Teilrevision abgestimmt. Das Ziel bleibe eine kohärente Strategie im Umgang mit den verschiedenen Formen kommerzieller Wohnraum-Kurzzeitvermietung im Zürcher Stadtgebiet.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Auswertung beleuchtet den wachsenden Trend von Hotelrestaurants als eigenständige kulinarische Destinationen und analysiert statistische Kennzahlen zur Reiseplanung.

Die Dorint Hotelgruppe erweitert ihr Portfolio mit einem neuen Haus im Taylor Green Business Park in Mannheim und setzt auf die Kombination aus Business und Entertainment.

Das ehemalige Boutiquehotel Stadthalle in Wien firmiert nach einer Übernahme durch die Münchner Gruppe ab sofort unter dem Namen Cocoon Wien Westbahnhof und setzt auf digitale Prozesse sowie nachhaltige Konzepte.

Das Gastgewerbe erlebt weiterhin schwierige Zeiten. Viele Gäste schauen auf das Geld, aber die Preise steigen. Aushilfen und Fachpersonal sind schwer zu finden. Krankheitsbedingte Ausfälle verschärfen die Situation.

Nach einem Bericht der Immobilien Zeitung sollen die Eigentümer des Adlon-Fonds über den Verkauf des Berliner Hotels Adlon abstimmen. Der vorgeschlagene Mindestverkaufspreis liegt demnach bei 280 Millionen Euro.

Accor erweitert sein Portfolio in den USA und nimmt das Treasure Island-Hotel in die Handwritten Collection auf. Für den Konzern ist es der erste Hotelstandort auf dem Las Vegas Strip und zugleich das größte Haus im weltweiten Accor-Netzwerk.

Für René Benkos frühere Villa in Innsbruck-Igls wird eine neue Nutzung geprüft. Das Grundstück war bis 2016 bereits Standort des Schlosshotels Igls und könnte nach den aktuellen Überlegungen wieder touristisch genutzt werden. Das Thema ist nicht neu.

Wyndham eröffnet das Tryp by Wyndham The Hague Scheveningen in den Niederlanden. Das Hotel befindet sich in einem Gebäude aus den 1960er-Jahren im geschützten Teil von Scheveningen und wurde vollständig renoviert.

Der Staatsanwalt von San Francisco hat Klage gegen Online-Buchungsplattformen eingereicht. In der Klageschrift wird den Betreibern vorgeworfen, gezielt Internetseiten geschaltet zu haben, um Verbraucher über die Herkunft der Portale zu täuschen.

Marriott International legt die ausführlichen Ergebnisse für das zweite Quartal 2026 vor, steigert den Gewinn und hebt angesichts stabiler globaler Reisetrends die Jahresprognose an.