Bundesgerichtshof lässt „Pro-Booking-Beschluss“ des OLG Düsseldorf keine Rechtskraft zukommen

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Wirksamkeit eines Beschlusses mit großer Tragweite für die Hotellerie vorerst kassiert. Das Oberlandesgereicht in Düsseldorf hatte 2019 die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig erklärt. Dagegen hatte das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde nun zugelassen.

Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland frohlockt und schreibt in einem Blog-Post: „Der Bundesgerichtshof hat die Zerstörung des Kartellrechts gestoppt und lässt dem Skandalbeschluss des OLG Düsseldorf vom 4. Juni 2019 zugunsten von „Booking.com“ keine Rechtskraft zukommen!“ Mit tiefer Erleichterung und Befriedigung habe er dem Beschluss entnommen, dass der BGH die Rechtsbeschwerde angenommen habe.

Im Juni 2019 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Beschwerde des Buchungsportals Booking.com stattgegeben, die sich gegen eine Abstellungsverfügung zu den sogenannten Meistbegünstigungsklauseln richtete. Das bedeutet: Das Gericht hielt die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Booking.com durfte demnach niedrigere Preise auf Hotel-Webseiten untersagen. Der Hotelverband kritisierte die Entscheidung scharf (Tageskarte berichtete).

Doch auch die Wettbewerbshüter des Bundeskartellamtes wollten das OLG-Urteil nicht hinnehmen und legten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Rechtsbeschwerde ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Laut Luthe führt der oberste Gerichtshof dazu aus, dass „Die Rechtsfrage, ob enge Bestpreisklauseln als notwendige Nebenabrede zu einem Hotelplattformvertrag schon nicht von Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB erfasst werden, eine entscheidungserhebliche und klärungsfähige Rechtsfrage ist, die auch klärungsbedürftig ist.“ Und weiter: Die Wirkung der engen Bestpreisklausel „ist vergleichbar mit einer Mindestpreisvorgabe, die als Kernbeschränkung qualifiziert wird… Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Wettbewerbsparameters Preis ist die enge Bestpreisklausel qualitativ mit keinem der vom Beschwerdegericht angeführten Beispiele vergleichbar.“

Weiter schreibt das Gericht: „Die Frage, wie enge Bestpreisklauseln kartellrechtlich zu beurteilen sind, ist für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen relevant. Über den Kreis der Betreiber von Online-Hotelplattformen hinaus besteht ein erhebliches Interesse an der Klärung dieser Rechtsfrage auch im Hinblick auf Online-Plattformen aus anderen Branchen.“

Die Annahme einer solchen Rechtsbeschwerde geschehe, so Luthe statistisch betrachtet nur in deutlich weniger als zehn Prozent aller Fälle, aber in den IHA-Verfahren gegen Booking.com nun schon das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren. Es lohne sich also für die Branche hartnäckig am Ball zu bleiben.

Voraussichtlich in den nächsten Tagen werde sich nun klären, ob der BGH das Revisionsverfahren selbst führe oder dem EuGH in Luxemburg möglicherweise aufgrund der europarechtlichen Auswirkungen die Kernfrage nach der Zulässigkeit enger Bestpreisklauseln als Vorabentscheidungsgesuch vorlegen werde, so Luthe.

Das Verfahren geht auf eine Beschwerde des Hotelverbandes Deutschland (IHA) beim Bundeskartellamt gegen Booking.com aus dem Jahr 2013 zurück, die IHA war über die gesamte Prozessdauer offizielle Verfahrensbeteiligte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.

Scandic will 2027 ein drittes Hotel in Frankfurt am Main eröffnen. Die bestehende Immobilie nahe der Messe, das frühere von Revo geführte Mövenpick-Hotel, soll modernisiert werden und künftig 296 Zimmer sowie rund 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche bieten.

Eine Untersuchung von ABCD Agency und ContentGuard.me kommt zu dem Ergebnis, dass knapp jedes fünfte Hotelfoto auf Buchungsplattformen Hinweise auf KI-Bearbeitung zeigt. Besonders hohe Verdachtsquoten wurden in Hamburg und Berlin festgestellt. Hotels und Restaurants sollten jetzt handeln.

Die Marke Hilton Hotels & Resorts eröffnet mit dem Hilton Chania Old Town Resort & Spa ein neues Haus auf Kreta. Das Stadtresort verfügt über 85 Zimmer und ist auf einen Ganzjahresbetrieb ausgelegt.

Die DSR Hotel Holding hat das Henri Hotel Garmisch-Partenkirchen im ehemaligen Reindl’s Partenkirchner Hof offiziell eröffnet. Das neue Boutique-Hotel verfügt über 69 Zimmer und nutzt künftig personelle Synergien mit dem benachbarten aja Resort.

Der Nürnberger Schindlerhof hat in Paris den Hospitality Icon 2026 in der Kategorie „Employee Experience & Satisfaction“ erhalten. Nach Angaben des Unternehmens würdigte die Jury insbesondere die Mitarbeiterkultur und die Transparenz im Betrieb.

Mariana Santelli wurde vom Hotelkompetenzzentrum zur „Housekeeping Managerin“ des Jahres 2026 gekürt. Im Gespräch mit der IST-Hochschule erläutert sie unter anderem, vor welchen neuen Herausforderungen das moderne Housekeeping heute steht.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Umsatzrückgang von 45 Prozent auf 572 Millionen Euro. Während klassische Hotels den Markt dominierten, legten Serviced Apartments deutlich zu.

1912 Hotels übernimmt den Betrieb des Hotel Steffisalp in Warth am Arlberg und kündigt Investitionen sowie eine Neupositionierung an. Die Wiedereröffnung des Hauses mit 56 Zimmern und Suiten ist für Dezember 2026 geplant.

Novum Hospitality weist gegenüber Tageskarte die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient. Zuvor hatte Tageskarte über einen SWR-Bericht zu Kündigungen in zwei Mainzer Hotels berichtet.