Bundesgerichtshof zu Beherbergungsverboten – Hotel muss rückerstatten

| Hotellerie Hotellerie

Ein Hotel muss Gästen die Zimmerkosten zurückerstatten, wenn sie wegen eines coronabedingten Beherbergungsverbots gar nicht erst anreisen konnten. Die Klägerin hatte zwar einen nicht stornierbaren Tarif für ein Hotel in Lüneburg Mitte Mai 2020 gewählt, von dem Vertrag sei sie aber einige Tage zuvor wirksam zurückgetreten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Das Urteil sei über den Fall hinaus für Hotelbuchungen während der Pandemie von Bedeutung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger. (Az. VIII ZR 363/21)

Die Frau hatte im Herbst 2019 - also vor Ausbruch der Corona-Pandemie - drei Doppelzimmer gebucht. Nachdem das Land Niedersachsen ein Beherbergungsverbot erlassen hatte, bat die Klägerin vergeblich um Erstattung der seinerzeit sofort bezahlten Rechnung. Weil das Hotel, Mitglied einer Hotelgruppe mit Sitz in Berlin, nur eine Verschiebung bis Ende 2020 anbot, zog sie vor Gericht. Die Vorinstanzen hatten ihr Recht gegeben und den Anspruch auf Rückzahlung bejaht. Dagegen ging das Unternehmen in Revision.

Diese hatte am BGH keinen Erfolg. Das Hotel habe die geschuldete Leistung nicht erbringen können. Wiederum sei der Klägerin wegen des wechselhaften Pandemiegeschehens kein weiteres Abwarten zuzumuten gewesen, erklärte Bünger. 

Auch habe die Frau schon am 7. Mai 2020 wirksam von dem Vertrag zurücktreten können, obwohl das Land Niedersachsen das Beherbergungsverbot erst einen Tag später für den Buchungszeitraum verlängert habe. Diese Entwicklung - und damit die Voraussetzung für den Rücktritt - sei offensichtlich gewesen, hieß es. Die Frau habe «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» davon ausgehen können, dass die Hotelzimmer auch Mitte Mai nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden dürften. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotelmarke Ruby expandiert mit der Eröffnung des Ruby Frida nach Stockholm. Das neue Haus im Stadtteil Kungsholmen setzt auf ein von den 1960er Jahren inspiriertes Designkonzept.

Deutschlands Beherbergungsbetriebe haben im Mai 2026 insgesamt 49,2 Millionen Übernachtungen verbucht. Der Zuwachs von 3,8 Prozent wurde von Gästen aus dem Inland getragen, während die Auslandsnachfrage leicht zurückging.

Düsseldorf weist einer Analyse von Listflix zufolge unter deutschen Städten ab 300.000 Einwohnern die höchste Dichte an Beherbergungsbetrieben auf. In der Gruppe von 100.000 bis unter 300.000 Einwohnern liegt Heidelberg vorn.

Riadh Ben Ali aus dem Kastens Hotel Luisenhof wurde als erster Concierge in Hannover in die Vereinigung Les Clefs d'Or aufgenommen. Die internationale Organisation zeichnet damit die Fachkompetenz des Hotelmitarbeiters aus.

Die Hotelgruppe Ensana Hotels eröffnet mit dem Sairme South ihren ersten Standort in Georgien. Das neue Haus im Kaukasus legt einen Schwerpunkt auf medizinische Wellness-Anwendungen.

Die Fattal Hotel Group hat mit dem Erwerb des The Blakely Hotel in New York erstmals ein Objekt in den USA übernommen. Nach einer geplanten Sanierung ist die Wiedereröffnung für Mitte 2027 vorgesehen.

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.