Bundesregierung will Meldeschein für Deutsche im Hotel abschaffen

| Hotellerie Hotellerie

Die Ampel-Koalition will bürokratische Regelungen entschlacken. Eine erste Vorhabenliste hat sie nun beschlossen. Dazu zählt auch, dass, nach dem Willen des Kabinetts, Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zukünftig in Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen. 

Der Beschluss, dass die besondere Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste (Tageskarte berichtete) abgeschafft werden soll, fällte das Kabinett am Mittwoch bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg. Seit Jahrzehnten fordert die Hotellerie die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte dazu „Heute leiten wir die Trendwende ein: Weg von immer mehr Bürokratie, hin zu Entlastung und neuen Freiräumen zum Wirtschaften. [...] In Hotels muss nicht mehr für jeden einzelnen Gast ein Meldeschein ausgefüllt werden.“ 

Bereits vor einigen Wochen hatte das Bundesinnenministerium seine ablehnende Haltung aufgeben. Der IHA-Vorsitzende Otto Lindner begrüßte damals die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG): „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“.

Ein Stolperstein sei der jetzt verabschiedeten Regelung aber noch immanent sagen Branchenvertreter: Für ausländische Gäste bleibt die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. „Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.


 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leonardo Hotels bündelt unter der Initiative „LeoDo“ über 180 soziale Projekte in ganz Europa. Von der Obdachlosenhilfe bis hin zu neuen Aktionen für Geschwister kranker Kinder setzen die Hotelteams auf eigenverantwortliches Engagement als festen Bestandteil der ESG-Unternehmensstrategie.

Der Faktencheck von Kohl & Partner und RateBoard zeigt für die Wintersaison 2025/26 im Alpenraum eine solide Ausgangslage. Die Nachfrage liegt über dem Vorjahr, bei deutlich regionalen Unterschieden. Tirol führt bei Auslastung und Wachstum, Südtirol liegt im Mittelfeld, Bayern bleibt zurück.

Das Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee präsentiert nach einem Führungswechsel umfangreiche Neuerungen. Mit einer neuen Sportarena, inklusive Padel-Plätzen, einer großflächigen Kinderhalle und einem mediterranen Restaurantkonzept, setzt der Betrieb auf eine moderne Ausrichtung für Familien und Sportbegeisterte im Schwarzwald.

Der Schweizer Hospitality-Investor Kokomo Capital hat das Seehotel Waltershof in Rottach-Egern erworben. Die direkt am Ufer des Tegernsees gelegene Immobilie soll im Zuge einer umfassenden Neuausrichtung modernisiert und erweitert werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Wiedereröffnung für das Jahr 2027 geplant.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin II festgestellt, dass Booking.com gegenüber zahlreichen Hotels schadensersatzpflichtig ist. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt.

Das Landgericht Berlin hat deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben, berichtet der Hotelverband Deutschland: Wie der Verband mitteilt, habe Booking.com gegen Kartellrecht verstoßen und müsse die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren.

Wyndham Hotels & Resorts erweitert die eigene Präsenz im Mittelmeerraum und eröffnet mit dem Wyndham Corfu Acharavi das erste Haus der Marke auf der griechischen Insel Korfu.

Four Seasons expandiert nach Rio de Janeiro. Durch die Revitalisierung des bekannten Marina Palace im Viertel Leblon soll bis 2029 ein neues Luxushotel mit 120 Zimmern und Rooftop-Konzept direkt am Atlantik entstehen.

Das Seehotel Frankenhorst in Schwerin begeht im Dezember ein doppeltes Jubiläum. Das Vier-Sterne-Haus blickt auf eine 35-jährige Geschichte zurück und ist seit 30 Jahren als Partner der BWH Hotels Central Europe angeschlossen.

Das Althoff Seehotel Überfahrt hat mit der neuen Signature Suite den ersten Schritt einer umfassenden Modernisierung vollzogen. Die 220 Quadratmeter große Suite bildet den Auftakt für eine bauliche Transformation des Hauses, die bis zum Jahr 2026 fortgeführt wird.