Der Sozialflügel der CDU fordert ein Verbot von Hotels, die Kindern und Jugendlichen den Zutritt verwehren. «Ich finde, dass reine Erwachsenenhotels verboten werden sollten», sagte der stellvertretende CDA-Vorsitzende Alexander Krauß den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Kinder seien offensichtlich die einzige Gruppe in Deutschland, die diskriminiert werden dürfe. «Ein Hotel, das Behinderte, Schwarze oder Homosexuelle ausschließt, ist zu Recht unvorstellbar. Nur bei Kindern ist das zulässig.»
Krauß betonte, er wünsche sich von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) «den gleichen Einsatz gegen die Diskriminierung von Familien, wie sie ihn bei allen anderen Kleinstgruppen an den Tag legt». Aus seiner Sicht seien sogenannte Erwachsenenhotels «asozial». Eine Gesellschaft, die Kinder ausschließe, werde keine Zukunft haben.
Der Deutsche Familienverband begrüßte den Vorstoß. «Es darf nicht zu einer Selbstverständlichkeit werden, dass Kinder und damit Familien ausgegrenzt werden», sagte Geschäftsführer Sebastian Heimann den Funke-Blättern. Der Vorsitzende der Kinderkommission im Bundestag, Norbert Müller (Linke), kritisierte, Erwachsenenhotels seien «Ausdruck einer kinderfeindlichen Haltung, die in unserer Gesellschaft immer mehr um sich greift».
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hingegen verteidigte Erwachsenenhotels. «Wir beobachten, dass sich einige Hoteliers auf die Zielgruppe der erwachsenen Gäste spezialisieren.» Konzepte, die sich «konsequent an den Wünschen der Zielgruppe orientieren, haben Erfolg». Sogenannte Adults-Only-Hotels könnten als eine solche Spezialisierung angesehen werden. Ein genereller Trend «hin zu kinderfreien Hotels» sei aber nicht zu erkennen.
Bundesgerichtshof sieht keine Diskriminierung
Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich einen ähnlichen Fall bereits entschieden: Wenn ein Hotel Gäste erst ab 16 Jahren beherbergen möchte, sei das keine Diskriminierung. Laut Urteil könnten Bereiche, in denen Erwachsene unter sich sind, sachlich gerechtfertigt sein (Tageskarte berichtete).
„Im Arbeitsrecht gilt aufgrund europarechtlicher Vorgaben ein umfassender Schutz vor Diskriminierung durch den Arbeitgeber; das betrifft auch die Benachteiligung wegen des Alters“, so SKW Schwarz Partner Dr. Martin Römermann als Vertreter des beklagten Hotels. „Im Allgemeinen Vertragsrecht hingegen gelten diese Grundsätze nur eingeschränkt, weil es dort keine grundsätzlich überlegene Stellung eines Vertragspartners gibt“, so sein Kollege Arndt Tetzlaff.
„Daher ist es Teil der Privatautonomie, eine Beherbergung nicht jedermann zur Verfügung zu stellen, sondern einer bestimmten Zielgruppe. Ergänzend heben die Gerichte hervor, dass eine unterschiedliche Behandlung dann gerechtfertigt ist, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt. Das Erholungsbedürfnis älterer Menschen in einem ruhigen Bereich kann ein solcher Grund sein, zumal dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – genügend Ausweichmöglichkeiten für den Urlaub mit Kindern vorhanden sind.“ (Mit Material der dpa)