Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbesschwerde Teilerfolg

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. 
Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweise das Gericht auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermögliche, so Dorint. Die Verfassungsrichter hielten hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädi-gungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädi-gungen gleichberechtigt zu konzipieren. 

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrü-ckungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Arcotel Hotels ziehen Bilanz ihrer Umweltschutzinitiative und melden eine Spendensumme von einer Million Euro seit dem Jahr 2015. Neben dem freiwilligen Verzicht auf Zimmerreinigungen setzt das Unternehmen auf hoteleigene Bienenstöcke und Bildungsprojekte für Kinder.

Marriott International wandelt die Münchner Immobilie Dein Apart in ein Hotel der Marke Element by Marriott um. Das Haus in Unterföhring soll im September 2026 mit 561 Studios und Apartments für längere Aufenthalte eröffnen.

Das 25hours Hotel beim MuseumsQuartier in Wien hat die Neugestaltung des Lobbybereichs abgeschlossen. Neben veränderten Raumstrukturen und Arbeitsbereichen wurde das Design grundlegend überarbeitet.

Die Kempinski Group will künftig wieder stärker auf eigene Hotelimmobilien setzen. Konzernchefin Barbara Muckermann begründet den Strategiewechsel mit veränderten Erwartungen wohlhabender Gäste: „Sie bezahlen für etwas Unverwechselbares. Sie bezahlen nicht für Vanillejoghurt.“

Der Gassenhof in Ratschings bei Sterzing kündigt für den Sommer 2026 umfangreiche Neuerungen an. Geplant sind neue Suiten, zusätzliche Familienbereiche im Wellnessangebot sowie ein neues Restaurantkonzept.

Das ehemalige Hotel Schloss Spyker auf Rügen soll im Juni 2026 zwangsversteigert werden. Der angesetzte Verkehrswert für das frühere Hotelensemble liegt laut amtlicher Bekanntmachung bei 2,84 Millionen Euro.

Die Dormero Hotelgruppe übernimmt das Hotel Mader im oberösterreichischen Steyr mit 59 Zimmern. Das Unternehmen erweitert damit seine Präsenz auf dem österreichischen Markt auf insgesamt fünf Hotelstandorte und prüft bereits weitere Objekte.

BWH Hotels hat Gäste über einen monatelangen Zugriff auf Reservierungsdaten informiert. Laut einem Schreiben des Technologiechefs Bill Ryan waren personenbezogene Daten betroffen, Zahlungsinformationen jedoch nicht.

Laut einer Marktanalyse von Christie & Co erzielen privat geführte Hotels in Wien höhere Zimmerpreise als Markenhotels. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerbsdruck im Wiener Hotelmarkt nach Angaben des Unternehmens weiter zu.

Das Wirtschaftsmagazin Forbes führt den Motel-One-Mitgründer Dieter Müller in seiner aktuellen Liste der Milliardäre. Nach Angaben des Magazins verfügt Müller über ein Vermögen von 1,3 Milliarden US-Dollar. In der weltweiten Rangliste wird er auf Platz 2994 geführt.