Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner eines Landkreises innerhalb von sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht am Dienstag in München. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht - für die Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Zahlen fänden.
Bayern hatte die Regel im Juni nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischunternehmen Tönnies in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ende Juni hatten sich dann Bund und Länder grundsätzlich auf Einschränkungen für Reisende aus deutschen Corona-Risikogebieten verständigt. Die konkreten Regelungen sind allerdings Ländersache.
Abgelehnt hat der Verwaltungsgerichtshof hingegen, die Personen-Obergrenze für private Veranstaltungen sowie Tagungen und Kongresse zu kippen. Ein Hotelier aus der Oberpfalz hat unter anderen die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse sowie die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für nicht erfüllbar und aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Oberpfalz außerdem für unverhältnismäßig gehalten. (dpa)