Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Brandenburg

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots zunächst gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit. Damit ist das Übernachtungsverbot in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen für Besucher aus Regionen in Deutschland mit über 50 neuen Infektionen je 100 000 Einwohnern in einer Woche vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung gewandt. Eine der Antragstellerinnen reichte auch eine Klage ein.

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren
 


Nach einer gescheiterten Einigung von Bund und Ländern zum Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots hatte Brandenburg zunächst daran festgehalten. Das Verbot galt nicht, wenn ein Besucher einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen konnte. Ausgenommen waren auch Ausflüge, Einkäufe oder Besuche.

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot statt und sah den Einschnitt ins Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Sachsen und das Saarland strichen die Regel freiwillig. In Bayern gibt es das Beherbergungsverbot von Samstag an nicht mehr. Berlin hatte wie Thüringen ohnehin auf das Verbot verzichtet. Die Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg wiesen hingegen Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot ab.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte das Verbot infrage gestellt und vor großen wirtschaftlichen Einbußen durch Stornierungen gewarnt. Der Landestourismusverband verwies darauf, dass es bei mehr als sieben Millionen Übernachtungen seit Jahresbeginn keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko in Unterkünften gebe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte die Regelung verteidigt. Er hatte bedauert, dass sie mit den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfalle, es müssten aber aus seiner Sicht aber so viele physische Kontakte wie möglich vermieden werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hoteldirektoren aus Deutschland, Portugal, Spanien und Italien haben Mitte März die Gründung eines europäischen Netzwerkverbunds bekanntgegeben. Unter dem Namen „European Bound of Hospitality Leaders“ hat sich die neue Allianz zum Ziel gesetzt, die internationale Zusammenarbeit zu fördern.

Die Nachricht von der geplanten Übernahme des Hotel Arcade in Wuppertal durch die Dormero Gruppe hat für Unruhe gesorgt. Antonio Prebisalic, Geschäftsführer des Arcade Hotels, äußerte sich fassungslos über die Ankündigung und betonte, dass es sich um eine „Falschmeldung“ handle.

In Kressborn am Bodensee befindet sich das einzige Teddybärenhotel Deutschlands. Peter Marschall, der das Hotel seit über 25 Jahren leitet, beherbergt hier mehr als 1.500 Bären in 17 individuell gestalteten Themenzimmern.

An Ostern fällt immer der Startschuss für die Urlaubssaison auf Mallorca. Da das Fest diesmal schon Ende März ist, könnte eine Lücke entstehen, ehe die Partytouristen die Osterurlauber ablösen.

Gran Meliá hat das vom Architekten Carlos Ferrater entworfene und während der Olympischen Spiele 1992 eröffnete ehemalige Hotel Rey Juan Carlos I. in Barcelona vollständig renoviert neu eröffnet. Das Hotel verfügt unter anderem über eine spektakuläre dreistöckige Suite.

Die Einführung der Viertagewoche in der Schweizer Gastronomie und Hotellerie stößt auf unterschiedliche Erfahrungen und Meinungen. Während einige Betriebe die Idee begrüßen und positive Resultate verzeichnen, ziehen andere negative Schlüsse aus ihren Testläufen.

Booking.com stellt sein Nachhaltigkeitsprogramm ein, nachdem die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) es als irreführend bezeichnet hat. In Zukunft dürften Zertifizierungen durch Dritte zum Thema Nachhaltigkeit bei Booking eine größerer Rolle spielen.

Die RIMC International Hotels & Resorts GmbH gibt die Aufnahme eines neuen Hotelsegments in ihr Portfolio bekannt: das Boardinghouse Quartier 96 in Emden, Ostfriesland.

Accor baut das Portfolio im Premium, Midscale- und Economy-Segment europaweit mit einer Reihe von neuen Hotels und einer starken Opening-Pipeline für die erste Jahreshälfte 2024 weiter aus.

Die Numa Group hat soeben ihre Expansion in Berlin Mitte in Partnerschaft mit der JAAS Gruppe angekündigt. Der neue Standort wird Teil eines Gebäudeensembles in der Koloniestraße. Die Fertigstellung ist für das 2. Quartal 2026 geplant.