Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat die turnusmäßige Überprüfung und Aktualisierung seiner empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen. Wie der Verband mitteilt, wurden die Vertragsgrundlagen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Reiseveranstalter sowie Parkeinrichtungen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Überarbeitung erfolgte durch den IHA-Rechtsausschuss, ein Gremium aus Fachjuristen, um die Rechtssicherheit für Hotelbetriebe zu erhöhen und das Risiko von Abmahnungen zu verringern.
Anpassung der Klauseln an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Ein wesentlicher Grund für die Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) ist laut Mitteilung die Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) sowie die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP) wurden erstmals seit den Jahren 2014 beziehungsweise 2012 umfassend überarbeitet. Nach Angaben des Verbandes dienen diese Regelungen dazu, generelle Fragen zwischen Hotels und Gästen zu klären und Rechtsklarheit für beide Vertragsparteien zu schaffen.
Ergänzungen im Bereich Reiseveranstalter und Parkplatznutzung
Im Zuge der Überprüfung wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR 4.0) gestrafft. Die Neufassungen und Ergänzungen betreffen insbesondere den Geltungsbereich, die Rechte und Pflichten des Hotels sowie Bestimmungen zu Preisen, Zahlungen und Aufrechnungen. Zudem wurden die Regelungen zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Reiseveranstalter oder das Hotel sowie der Gerichtsstand neu definiert.
Bei den Einstellbedingungen für Parkgaragen (AGBP 2.0) hat der Verband ein Muster für eine Schaden- oder Verlustmeldung integriert. Optional wurde ein Hinweis zur Nutzung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgenommen. Wie der Veranstalter mitteilt, liegen die überarbeiteten Fassungen AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 und AGBP 2.0 zudem in englischen Übersetzungen vor.
Empfehlungen zur Implementierung und Bezugsmöglichkeiten
Der Hotelverband empfiehlt seinen Mitgliedern, die bisherigen Versionen in allen Vertragsunterlagen, E-Mail-Vorlagen und auf Internetseiten gegen die aktuellen Fassungen auszutauschen. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden“, erklärt Stefan Dinnendahl, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes.
Die Dokumente stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich des Verbandes zum Herunterladen zur Verfügung. Nichtmitglieder können die Vorlagen gegen eine Gebühr beziehen. Laut Verbandsangaben kosten die einzelnen Dokumente jeweils 60 Euro, während ein Paketpreis von 159 Euro für alle vier Geschäftsbedingungen erhoben wird. Die Unterlagen enthalten unter anderem Bestimmungen zur Einbeziehung kommunaler Abgaben, Stornofristen und zur Geltendmachung des Hausrechts.













