Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat die turnusmäßige Überprüfung und Aktualisierung seiner empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen. Wie der Verband mitteilt, wurden die Vertragsgrundlagen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Reiseveranstalter sowie Parkeinrichtungen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Überarbeitung erfolgte durch den IHA-Rechtsausschuss, ein Gremium aus Fachjuristen, um die Rechtssicherheit für Hotelbetriebe zu erhöhen und das Risiko von Abmahnungen zu verringern. 

Der Verband empfiehlt bisherige Versionen in allen Vertragsunterlagen, E-Mail-Vorlagen und auf Internetseiten gegen die aktuellen Fassungen auszutauschen.


Hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotels beziehen: 

Die Dokumente stehen für Mitglieder im Extranet des Verbandes zum Herunterladen zur Verfügung.
Nichtmitglieder können die Vorlagen gegen eine Gebühr beziehen unter www.hotellerie.de/publikationen 

Laut Verbandsangaben kosten die einzelnen Dokumente jeweils 60 Euro, während ein Paketpreis von 159 Euro für alle vier Geschäftsbedingungen erhoben wird.


Anpassung der Klauseln an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen

Ein wesentlicher Grund für die Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) ist laut Mitteilung die Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) sowie die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP) wurden erstmals seit den Jahren 2014 beziehungsweise 2012 umfassend überarbeitet. Nach Angaben des Verbandes dienen diese Regelungen dazu, generelle Fragen zwischen Hotels und Gästen zu klären und Rechtsklarheit für beide Vertragsparteien zu schaffen. Alle Dokumente sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar - ein Paketpreis für alle Publikationen wird angeboten.

Ergänzungen im Bereich Reiseveranstalter und Parkplatznutzung

Im Zuge der Überprüfung wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR 4.0) gestrafft. Die Neufassungen und Ergänzungen betreffen insbesondere den Geltungsbereich, die Rechte und Pflichten des Hotels sowie Bestimmungen zu Preisen, Zahlungen und Aufrechnungen. Zudem wurden die Regelungen zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Reiseveranstalter oder das Hotel sowie der Gerichtsstand neu definiert.

Bei den Einstellbedingungen für Parkgaragen (AGBP 2.0) hat der Verband ein Muster für eine Schaden- oder Verlustmeldung integriert. Optional wurde ein Hinweis zur Nutzung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgenommen. Wie der Veranstalter mitteilt, liegen die überarbeiteten Fassungen AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 und AGBP 2.0 zudem in englischen Übersetzungen vor.

Empfehlungen zur Implementierung und Bezugsmöglichkeiten

Der Hotelverband empfiehlt seinen Mitgliedern, die bisherigen Versionen in allen Vertragsunterlagen, E-Mail-Vorlagen und auf Internetseiten gegen die aktuellen Fassungen auszutauschen. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden“, erklärt Stefan Dinnendahl, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes.

Die Dokumente stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich des Verbandes zum Herunterladen zur Verfügung. Nichtmitglieder können die Vorlagen gegen eine Gebühr beziehen (www.hotellerie.de/publikationen). Laut Verbandsangaben kosten die einzelnen Dokumente jeweils 60 Euro, während ein Paketpreis von 159 Euro für alle vier Geschäftsbedingungen erhoben wird. Die Unterlagen enthalten unter anderem Bestimmungen zur Einbeziehung kommunaler Abgaben, Stornofristen und zur Geltendmachung des Hausrechts.


Hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotels beziehen: 

Die Dokumente stehen für Mitglieder im Extranet des Verbandes zum Herunterladen zur Verfügung.
Nichtmitglieder können die Vorlagen gegen eine Gebühr beziehen unter www.hotellerie.de/publikationen 

Laut Verbandsangaben kosten die einzelnen Dokumente jeweils 60 Euro, während ein Paketpreis von 159 Euro für alle vier Geschäftsbedingungen erhoben wird.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.

Top International trauert um Hans R. Müller, den Gründer der Kooperation. Das Unternehmen teilte den Tod seines langjährigen Gesellschafters und späteren Beiratsvorsitzenden in einem Nachruf mit.

Novum Hospitality hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung seines Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertritt die Auffassung, dass keine gesetzliche Pflicht zur Bildung des Gremiums bestehe. Dem Aufsichtsrat gehören mehrere bekannte Namen aus Politik und Hotellerie an.

Gesundheit und Longevity gewinnen aus Sicht vieler Hotels weiter an Bedeutung. Eine Umfrage im deutschsprachigen Raum zeigt Stärken bei Räumen, Naturerleben, Bewegung und Ernährung sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten bei persönlicher Begleitung und Kommunikation.

BWH Hotels Central Europe erweitert ihre Partnerschaft mit Ipartment um drei neue Standorte. Bis Anfang 2027 entstehen so insgesamt 286 zusätzliche Einheiten in Frankfurt, Düsseldorf und Fürth.

Pudu Robotics und Shenzhen CTID planen den Bau eines vollständig robotergestützten Hotels in China. Ein erster Testbetrieb auf der West Artificial Island ist für das Ende des Jahres 2026 vorgesehen.

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.