Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hat einer Beschwerde der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH stattgegeben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Darstellung von Sterneinstufungen auf der Plattform Booking.com irreführend und damit nach Artikel 7 des niederländischen Werbekodex (NRC) unlauter ist.
Mangelnde Transparenz bei den Bewertungskriterien
Die RCC monierte, dass Booking.com Sterne neben Hotelnamen anzeigt, ohne klar offenzulegen, welche Kriterien der Vergabe zugrunde liegen. Beim durchschnittlich informierten Konsumenten entstehe dadurch der Eindruck, es handle sich um offizielle Hotelsterne, wie sie von anerkannten Systemen – wie etwa der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung – vergeben werden.
Tatsächlich basieren die von der Plattform verwendeten Sterne jedoch auf unüberprüften Angaben der Hotels. Die Kommission stellte fest, dass diese Praxis geeignet sei, die Buchungsentscheidungen der Nutzer zu beeinflussen.
Offizielle Klassifizierungssysteme gestärkt
Das Urteil unterstreicht, dass nur Sterne verwendet werden dürfen, die auf den objektiven und einheitlichen Kriterien offizieller Hotelklassifizierungssysteme beruhen, wenn diese den Anschein einer offiziellen Bewertung erwecken.
Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH, kommentierte die Entscheidung: „Die Entscheidung der Reclame Code Commissie ist ein wichtiges Signal für Transparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb in der europäischen Hotellerie.“ Sie betonte weiter: „Es darf nicht sein, dass Plattformen mit Sternen zweifelhafter Herkunft operieren, die nichts mit der offiziellen Klassifizierung zu tun haben. Echte Sterne stehen für Verlässlichkeit und garantieren den Reisenden, dass die Qualitätsstandards nicht nur versprochen, sondern auch eingehalten werden.“
Die RCC forderte Booking.com auf, diese Form der Werbung künftig zu unterlassen und irreführende Sterneklassifizierungen nicht mehr zu verwenden.
Internationale Zusammenarbeit im Fokus
Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der Hotelstars Union AISBL, hob die internationale Dimension des Verfahrens hervor: „Wir haben hier ein hervorragendes Beispiel internationaler Zusammenarbeit im Rahmen der Hotelstars Union erlebt. Unser Dank gilt den niederländischen Kollegen von Hotelsterren für die wertvolle Unterstützung im Verfahren.“ Er folgerte: „Jetzt steht fest: Die Regeln für lauteren Wettbewerb müssen auch von grenzüberschreitend operierenden Portalbetreibern eingehalten werden. Diese Entscheidung stärkt die offiziellen Klassifikationssysteme in Europa und schützt die Verbraucher vor irreführender Werbung beim Hotelvergleich.“
Die Entscheidung der Kommission ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Berufung einzulegen.













