Oberlandesgericht weist Klage nach Weindiebstahl im Kronenschlösschen ab

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Amtshaftungsklage des Inhabers des Hotels und Restaurants Kronenschlösschen in Eltville im Rheingau weitgehend abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts seien die Ermittlungsmaßnahmen und die Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Hoteliers im Zusammenhang mit einem spektakulären Weindiebstahl im Jahr 2021 aus damaliger Sicht vertretbar gewesen. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf, das zuvor eine Haftung des Landes Hessen wegen einer Amtspflichtverletzung bejaht hatte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Einbruch in den Weinkeller des Hauses im Jahr 2021 zurück. Damals wurden zahlreiche hochwertige Weine und Champagner entwendet. Die Ermittler gingen zunächst von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im Verlauf der Untersuchungen entstand jedoch der Verdacht, der Hotelier könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Wiesbaden einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäfts- und Privaträume des Unternehmers. Die Durchsuchung blieb jedoch ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das gegen den Hotelier gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt.

Gericht hält damalige Ermittlungsmaßnahmen für vertretbar

Der Kläger hatte Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Durchsuchung verlangt. Er machte unter anderem eine Schädigung seines guten Rufs sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend, die er auf die Ermittlungen zurückführte. Das Landgericht Wiesbaden hatte seiner Klage zunächst dem Grunde nach stattgegeben.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam nun zu einer anderen Bewertung. Im Amtshaftungsprozess werde nicht geprüft, ob staatsanwaltschaftliche oder richterliche Entscheidungen im Nachhinein richtig gewesen seien. Entscheidend sei vielmehr, ob die damaligen Maßnahmen unter Berücksichtigung einer wirksamen Strafverfolgung vertretbar erschienen. Nach Auffassung des Senats sei dies hier der Fall gewesen.

Senat verweist auf Tatortspuren und Unternehmenszahlen

Zur Begründung führte das Gericht mehrere Umstände an. So seien die entwendeten 216 Flaschen nach kriminalistischer Erfahrung ungewöhnlich sorgfältig ausgewählt und umverpackt worden. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmensbilanzen über mehrere Jahre hinweg steigende Verbindlichkeiten sowie einen Verbrauch des Eigenkapitals ausgewiesen. Daraus habe sich ein Anfangsverdacht ableiten lassen, dass nicht zwingend ein klassischer Einbruchsdiebstahl vorgelegen haben müsse.

Auch der Umstand, dass sich der Kläger zur Tatzeit im Ausland befand, habe den Verdacht nicht ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts habe die Annahme nahegelegen, dass bei einem möglichen Betrugsversuch Helfer eingesetzt werden könnten. Weitere Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation vor der Durchsuchung hätten nach Ansicht des Senats den Zweck der Maßnahme gefährden können.

Spätere Ermittlungen führten zu den tatsächlichen Tätern

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Wie Tageskarte im April 2024 berichtete, wurden aus dem Weinkeller rund 215 Flaschen hochpreisiger Weine und Champagner mit einem angegebenen Gesamtwert von etwa 240.000 Euro gestohlen. Unter den entwendeten Flaschen befanden sich dem Bericht zufolge unter anderem Weine von Domaine Romanée-Conti, Château Lafite, Château Haut-Brion, Petrus, Château d’Yquem und Masseto sowie Champagner der Marken Krug, Dom Pérignon und Roederer Cristal.

Nach den damaligen Informationen konnten die tatsächlichen Täter später identifiziert werden. Die Bochumer Polizei sei ihnen durch die Auswertung von Kommunikationsdaten auf die Spur gekommen. Einer der Verdächtigen habe nach dem Einbruch von einer Beute in Höhe von mindestens 200.000 Euro gesprochen. Die gestohlenen Flaschen blieben nach den damaligen Erkenntnissen jedoch verschwunden.

Schmerzensgeldansprüche bleiben ohne Erfolg

Neben dem Schadensersatz hatte der Kläger auch Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung wegen einer behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangt. Das Oberlandesgericht verneinte auch diese Ansprüche. Materielle Schäden infolge einer Durchsuchung würden nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Für darüber hinausgehende Forderungen bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Raum.

Gegen die Entscheidung kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit könnte die Zulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die nordrhein-westfälischen Tourismusregionen sind für die Sommerferien nach eigenen Angaben gut gebucht - für Kurzentschlossene gibt es aber noch genügend freie Betten. Vor allem Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Bauernhof-Urlaube sind gefragt.

Das Sofitel Frankfurt Opera nutzt seine exklusive Dachterrasse für ein temporäres Gastronomiekonzept. An vier Terminen im August bietet das Hotel einen Barbetrieb für externe Besucher an.

Anzeige

Warum Gästedaten so wertvoll sind und wie sie am sinnvollsten gemanagt werden, um für KI-Anbindung und Automatisierung möglichst großen Nutzen zu stiften, erklärt dailypoint-Geschäftsführer Dr. Michael Toedt in der 8. Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“.

Die Radisson Hotel Group baut ihre internationale Präsenz im ersten Halbjahr 2026 durch zahlreiche Neueröffnungen und Vertragsabschlüsse in verschiedenen Marktsegmenten deutlich aus.

Novum Hospitality ist derzeit mit mehreren Themen in den Schlagzeilen. Jetzt hat die Hamburger Hotelgruppe ihren Wiedereintritt in den Hotelverband Deutschland (IHA) sowie in die DEHOGA-Landesverbände bekannt gegeben.

Die MHP Hotel AG plant gemeinsam mit Projektentwickler Midstad ein neues Hotel der Marriott-Marke Autograph Collection in Düsseldorfs Innenstadt. Das Haus mit rund 180 Zimmern soll bis 2029 im Gebäudeensemble an der Kasernenstraße und im Carsch-Haus entstehen.

Die MHP Hotel AG plant die Eröffnung eines neuen Hotels der Autograph Collection in Düsseldorf. Das neue Hotel soll bis zum Jahr 2029 in einem historischen Gebäudeensemble an der Kasernenstraße nahe der Königsallee realisiert werden.

Ein Jahr nach dem Markteintritt in der Schweiz zieht das Mama Shelter Zurich eine erste Bilanz. Gefeiert wird das Jubiläum veranstaltet am 1. August mit einem Brunch und einer Abendveranstaltung auf der Dachterrasse.

Swissôtel hat den Modedesigner Peet Dullaert als ersten Preisträger des New Crafts Awards bekannt gegeben. Die neue Auszeichnung entsteht aus einer Partnerschaft zwischen Accor und der Fédération de la Haute Couture et de la Mode.

Im Investorenprozess der insolventen Revo Hospitality Group nennen die Sanierer erstmals mehrere Unternehmen, die Hotels aus dem Portfolio übernehmen sollen. Neben bereits bekannten Transaktionen werden unter anderem Prism, Israel Canada Hotels, Leonardo Hotels und B&B Hotels genannt. Ein weiterer Investor bleibt vorerst ungenannt.