Verbraucherschützer bereiten eine Klage gegen Booking.com vor

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Zwei niederländische Verbraucherorganisationen haben bekannt gegeben, dass sie rechtliche Schritte gegen Booking.com einleiten wollen. Sie werfen dem Online-Reiseportal vor, seit 2013 überhöhte Hotelpreise verlangt zu haben, und suchen nun betroffene Kundinnen und Kunden für eine Sammelklage.

In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Consumer Competition Claims Foundation (CCC) und der Verbraucherverband, dass Booking.com den Verbraucherinnen und Verbrauchern über Jahre hinweg überteuerte Zimmerpreise berechnet habe. Dies habe einen Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro für niederländische Konsumenten verursacht.

„Die Verbraucher zahlen seit Jahren zu viel für ihre Hotelzimmer. Wir haben Untersuchungen durchgeführt, die zeigen, dass Booking.com seit Januar 2013 gegen die Wettbewerbsregeln und das Verbraucherrecht verstößt“, sagte Bert Heikens, Vorsitzender der CCC. „Durch illegale Absprachen und Verhaltensweisen hat Booking.com dafür gesorgt, dass Hotels keine niedrigeren Preise und besseren Konditionen anbieten konnten. Auch verschiedene europäische Regulierungsbehörden haben bereits festgestellt, dass Booking.com unrechtmäßig gehandelt hat.“

Laut Sandra Molenaar vom Consumentenbond habe Booking.com die Kunden auch aktiv getäuscht. „Die Plattform nutzt gefälschte Rabatte, unvollständige Preise und erfundene Knappheit“, sagte sie. „Mit dieser Art von ‚dunklen Mustern‘ beeinflusst Booking.com die Entscheidungen, die Verbraucher treffen. Und das ist nach den niederländischen und europäischen Vorschriften nicht erlaubt.“

Ein Sprecher von Booking.com erklärte gegenüber Reuters, das Unternehmen habe sich immer dafür eingesetzt, Reisenden die bestmöglichen Preise und ein transparentes Buchungserlebnis zu bieten, und wies alle gegenteiligen Behauptungen zurück.

Der erste Schritt des Verfahrens besteht darin, Booking.com-Nutzer zu sammeln. Jeder, der seit dem 1. Januar 2013 mindestens ein Hotelzimmer über Booking.com oder eine ähnliche Website gebucht hat, könne sich auf der Website des Consumentenbond für den Anspruch anmelden. Die Teilnehmer müssen nichts im Voraus bezahlen. Nur wenn die Klage erfolgreich ist, werden bis zu 25 Prozent des zugesprochenen Betrags zur Deckung der Anwaltskosten einbehalten.

25 europäische Hotelverbände machen derzeit ebenfalls gegen Booking.com und gegen, ihrer Meinung nach, überhöhte Provisionen der Buchungsplattform mobil. Hoteliers werden eingeladen, sich risikofrei an einer Sammelklage gegen den Online-Giganten zu beteiligen. Tageskarte erklärt, was Hotels tun müssen, um sich eventuelle Ansprüche zu sichern. Hier mehr erfahren: www.mybookingclaim.com


 


 

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