2020 findet die Sonderschau Newcome wieder auf der Intergastra statt  

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Vom 15. bis 19. Februar 2020 nutzen Start-up-Gründer, Jungunternehmer und Business-Erfinder aus dem Gastro- sowie Hotelbereich wieder die Newcome, um ihr Geschäftsmodell der Fachwelt zu präsentieren, es auf den Prüfstand zu stellen und Branchenkontakte zu knüpfen. Die Sonderschau (Halle 1 und 7) findet regelmäßig im Rahmen der Intergastra statt und bietet jungen Machern sowie Innovatoren die entsprechende Plattform, ihre Ideen und Produktneuheiten vorzustellen. Für die Code2Order GmbH aus Stuttgart, Travel-Tech-Start-up und Gewinner des Intergastra Innovationspreises 2018, sowie für die Kaya&Kato GmbH aus Köln, Hersteller nachhaltiger Arbeitskleidung, war die Newcome in 2018 ein Sprungbrett für ihren heutigen Erfolg. 

Die Newcome ist eine Drehscheibe innovativer Angebote rund um das Gäste-Business. Entscheider aus der Gastronomie und Hotellerie, Großverpflegung, Bäckerei und Konditorei, der Kaffee-Branche, Speiseeis-Herstellung oder des Lebensmittel- und Getränkehandels nutzen die Sonderschau, um Neuentwicklungen kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen. „Das Gäste-Business lebt von innovativen Ansätzen und kreativen Wegbereitern, die mit Mut und Leidenschaft die Gastro- sowie Hotelleriewelt von morgen mitgestalten. Auf der Intergastra bieten wir diesen Innovatoren die richtige Projektionsfläche und beste Kontakte“, erklärt Markus Tischberger, Projektleiter der Intergastra. 

Code2Order   

Patrick Luik, Geschäftsführer der Stuttgarter Firma Code2Order GmbH, war 2018 zusammen mit seinen Mitgründern Alexander Haußmann und Fabian Hieber auf der Newcome. Ihr Fazit: Sie würden dort jederzeit wieder ihr Geschäftsmodell präsentieren. „Wir hatten das Ziel, unsere Bekanntheit in der Branche zu steigern und unsere digitale Lösung für die Hotellerie auf der Messe zu präsentieren“, erklärt Patrick Luik. Das heute international tätige Tech-Unternehmen aus Stuttgart gründete sich 2015 mit der Geschäftsidee, Hotels und ihren Gästen eine digitale Gästemappe anzubieten.

„Wir haben gleich zu Beginn auf den neuesten Technologie-Trend, die Progressive-Web-App, gesetzt. Sie macht den klassischen App-Download überflüssig. Die Lösung hat sich heute zu einem digitalen Begleiter für Hotelgäste entwickelt und bietet einen ganzheitlichen Service, der in jeder Phase des Aufenthaltes zur Verfügung steht“, erläutert der Geschäftsführer. 

Kaya&Kato  

Für die Kaya&Kato GmbH war die Teilnahme eine Möglichkeit, um das noch junge Label dem prüfenden Blick des Fachpublikums zu präsentieren – sozusagen die Nagelprobe ihrer Geschäftsidee. Das Kölner Unternehmen, gegründet 2015, konzentriert sich auf die ausschließlich faire Produktion nachhaltiger Arbeitskleidung für Restaurants, Hotels, Krankenhäuser und Handelsunternehmen – über die ganze Lieferkette hinweg.  

„Nur auf solch großen Messen wie der Intergastra haben wir die Möglichkeit, die komplette Bandbreite gastronomischer Betriebe – vom kleinen Café bis zum weltbekannten Hotel – innerhalb kürzestes Zeit anzutreffen“, erklärt Dr. Stefan Rennicke, Geschäftsführer der Kaya&Kato GmbH. „Wir haben auf der Newcome neue Eindrücke, Vorlieben, Meinungen und Inspirationen im Hinblick auf unsere Produkte erhalten. All das kam unseren Produkt-Optimierungen zugute“, freut sich Dr. Stefan Rennicke. „Neugründern kann ich nur mit auf den Weg geben, mit Enthusiasmus die eigene Geschäftsidee zu planen und bei der Newcome auszustellen. Sie zeichnet sich durch einen hohen Besucherandrang aus und die Wahrnehmung junger Unternehmen ist ausgezeichnet.“ 

Das müssen Aussteller wissen

  • Die Newcome ist eine Plattform für Macher und Innovatoren im Gastro- sowie Hotelbereich. Sie eignet sich für Start-ups und Existenzgründer, die ihrer Geschäftsidee einen Turbostart in der Branche ermöglichen wollen. 
     
  • Nächstes Jahr findet die Sonderschau von 15. bis 19. Februar 2020 im Rahmen der Intergastra in Stuttgart statt. Standfläche bzw. Teilnehmerzahl sind begrenzt.
     
  • Das Land Baden-Württemberg hat bereits die Förderung der Unternehmen, die ihren Sitz nachweislich in Baden-Württemberg haben und deren Betriebstätig unter drei Jahren beträgt, zugesagt.

 

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