Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Münchener Kaffeekette Coffee Fellows steigt in den Markt für trinkfertige Dosengetränke ein. Ab April sind sechs Kaffee- und Matcha-Sorten im Handel und in den Filialen erhältlich.

Pressemitteilung

Am 1. und 2. März wurde die Messe Karlsruhe erneut zum Treffpunkt für die nationale und internationale Weinbranche: Zur dritten Ausgabe der EUROVINO kamen über 500 Ausstellende sowie Fachpublikum aus Handel, Gastronomie und Hotellerie nach Karlsruhe. In konzentrierter wie persönlicher Atmosphäre entstanden interessierte Gespräche, neue Geschäftskontakte sowie die Möglichkeit, Partnerschaften zu intensivieren.

Die Traditionsmanufaktur Kahla in Thüringen kämpft erneut mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hat ein Insolvenzverfahren zur Sanierung eingeleitet. Trotz einer drastisch reduzierten Belegschaft und schwieriger Rahmenbedingungen durch hohe Energiekosten, soll die Produktion am historischen Standort fortgesetzt werden.

Henkell Freixenet erwirbt die restlichen Anteile an Freixenet S.A. und wird nach acht Jahren partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum alleinigen Eigentümer des spanischen Weltmarktführers für Cava. Während die Familie Ferrer künftig auf eigene Weingüter setzt, bleibt die Führung der Marke in Wiesbaden konzentriert.

Die finanzielle Schieflage von BrewDog mündet in einer Teilübernahme durch Tilray Brands. Für 33 Millionen Pfund sichert sich der US-Konzern die Markenrechte und elf Bars, während 38 Standorte schließen müssen und das deutsche Geschäft in die Liquidation geht.

Jägermeister stemmt sich gegen die flaue Nachfrage nach Hochprozentigem: Trotz weltweit rückläufiger Spirituosenmärkte habe sich das Unternehmen gegen den Trend behauptet und Marktanteile gewonnen, wie die Mast-Jägermeister SE in Wolfenbüttel mitteilte.

Der französische Konzern Groupe SEB streicht weltweit 2100 Stellen, um auf sinkende Gewinne im Jahr 2025 zu reagieren. Besonders betroffen sind auch Werke und Arbeitsplätze in Deutschland: An drei Traditionsstandorte ist zudem geplant, die Fertigung von Kochgeschirr, Backformen und Messern einzustellen.

Brandenburgs Spargelbauern setzen auf einen frühen Start in die Saison. An Ostern soll das erste Gemüse geerntet sein. Doch die Landwirte bangen um ihre Konkurrenzfähigkeit.

Der deutsche Weinmarkt steht unter Druck: Im Jahr 2025 sanken Absatz und Umsatz um jeweils sieben Prozent. Während die Zahl der Käuferhaushalte stabil blieb, griffen die Verbraucher seltener zu. Deutsche Erzeuger konnten ihren Marktanteil trotz der schwierigen Rahmenbedingungen leicht steigern.

Mit 4,5 Millionen Tonnen erreichte die deutsche Gemüseernte 2025 einen historischen Rekordwert. Vor allem Speisezwiebeln und der ökologische Anbau verzeichneten signifikante Zuwächse, während Nordrhein-Westfalen seine Position als wichtigstes Anbaubundesland behauptete.