Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich müsste es ein Grund zur Freude sein, aber weder Landwirte noch die Verbraucher können in diesem Jahr über die reichhaltige Kartoffelernte jubeln. Die Gründe sind vielfältig.

Weniger deutsche Gänse zu Weihnachten? Die Geflügelpest sorgt teils für ein knapperes Angebot. Verbraucher greifen fürs Weihnachtsmenü jetzt auch häufiger zu Wild, meinen zumindest Jäger.

Zwei oberbayerische Traditionsbrauereien gehören fortan zusammen. Eine gute Entscheidung, finden alle Beteiligten. Denn die Bande zwischen den Miesbachern und den Tegernseern waren schon vorher eng.

Die zunehmende Digitalisierung hat den Finanzsektor im rasenden Tempo verändert. Neue Zahlungssysteme, digitale Banken, Fintechs – überall entstehen Services, die schneller, bequemer und grenzüberschreitender funktionieren. Doch je digitaler die Welt der Finanzen wird, desto größer wird auch die Herausforderung, Identitäten sicher und rechtskonform zu prüfen. Die bisherigen Verfahren sind oft langsam, aufwendig und kostenintensiv. Doch eine Lösung zeichnet sich bereits a mit der sogenannten EU-Identitätswallet, kurz EUDI Wallet.

Pressemitteilung

Am 2. Dezember wird das JW Marriott Berlin zum Schauplatz der GREEN MONARCH Award Night, dem Nachhaltigkeitspreis der Hotellerie und Gastronomie. Über 21.000 Stimmen wurden bereits beim öffentlichen Voting abgegeben. Bald entscheidet sich, wer in den vier Kategorien Hotel, Restaurant, Product und Personality die begehrten Trophäen erhält.

Bier wird teurer, Hersteller erhöhen die Preise. Der Lebensmittelhändler Edeka wehrt sich dagegen. Suchen Kunden in den Märkten bald vergeblich nach Marken wie Beck’s oder Corona?

Die BMC Hotelservice & Dienstleistung GmbH, ein Unternehmen, das sich auf Reinigungs- und Servicedienstleistungen für die Hotellerie spezialisiert hat, ist saniert worden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens konnte der Geschäftsbetrieb durch den Einstieg eines strategischen Investors aus der Hotelbranche vollständig übernommen werden.

Der Trend-Geschmack Matcha-Erdbeere führt zu einem direkten Wettbewerb der Schokoladenhersteller. Nachdem Ritter Sport bereits im September 2025 mit einer limitierten Edition in den Markt gestartet ist, präsentiert nun auch Lindt & Sprüngli seine Interpretation und setzt auf eine extreme Limitierung, was die Erwartungshaltung auf einen neuen Hype schürt.

Die Intergastra 2026 setzt einen Schwerpunkt auf die Gemeinschaftsverpflegung. Angesichts des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung rücken neue Konzepte, Kooperationen und Food-Trends in den Fokus.

Weniger Anbaufläche, noch mehr Qualität: Das hessische Staatsweingut bei Eltville will mehr Große Gewächse pflanzen und den Export bis nach China steigern. Wie groß ist sein Defizit?