Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Düzgün Gruppe hat gemeinsam mit The Vegetarian Butcher​​​​​​​ ihren ersten pflanzlichen Kebab vom Spieß auf den Markt gebracht, der sich weder im Geschmack noch in der Textur und Handhabung von herkömmlichem Fleisch unterscheiden soll.

Die Weinhandlung „Bergwein" am Gärtnerplatz in München wurde mit dem „Südtiroler Preis für Weinkultur“ ausgezeichnet. Die Gründer, Dr. Claudia Dietsch und Johann Dietsch, wurden für ihre Leidenschaft, Hingabe und Einsatz zur Förderung der Südtiroler Weinkultur gewürdigt.

Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt mit.

Die Schwarzwälder Schinkenhersteller sind stolz darauf, seit über 25 Jahren ein EU-Herkunftslabel zu haben. Im Südwesten ist die Herstellung ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor - im vergangenen Jahr wurde trotzdem weniger verkauft.

Pressemitteilung

Drei Monate vor Messestart verrät Markus Tischberger, Projektleiter der INTERGASTRA und GELATISSIMO, auf welche Highlights sich die Besucherinnen und Besucher besonders freuen dürfen und welche Schwerpunkte die Fachmesse aufgrund aktueller Branchenentwicklungen setzt.

Deutsche Sektkellereien haben mit Blick auf die Umwelt das Gewicht der Flaschen in den vergangenen Jahren durchschnittlich um fast 100 auf knapp 585 Gramm gesenkt. Mit dieser «größtmöglichen Reduzierung» habe die Branche einen «wichtigen Grundstein zu nachhaltigem Handeln» gelegt, so der Verband Deutscher Sektkellereien.

Die weltweite Weinproduktion könnte nach einer Branchenschätzung in diesem Jahr auf den niedrigsten Stand seit 60 Jahren zurückgehen. In Deutschland, dem viertgrößten europäischen Erzeugerland, rechnen die Fachleute mit einem leichten Zuwachs.

Ein Bräu, das gar nicht braut: Ein Gericht in München nimmt sich der Frage an, welche Angaben auf Bieretiketten erlaubt sind - und bezeichnet die eines Getränkehändlers zumindest zum Teil als irreführend.

Das Edeka Frischecenter Wagner in Coburg hatte die Nase vorn im Finale der zehn besten Wursttheken Deutschlands. Die Jury um Johann Lafer kürte die Wursttheke in der Niorter-Straße zur Nr. 1 Deutschlands.

Die Anfänge waren holprig. Firmengründer Dietrich Mateschitz hatte gar Existenzängste. Ein Jahr nach seinem Tod erinnert sich ein Weggefährte - und ist sich sicher: Der Erfolg von Red Bull hat noch lange keine Grenzen.