Finanzielle Notlage bei Münchner Gin-Destillerie "The Duke" nach Pfandstreit

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Die Münchner Gin-Destillerie "The Duke" befindet sich eigenen Angaben zufolge in einer existenzbedrohenden finanziellen Schieflage. Auslöser ist ein Rechtsstreit um die Pfandpflicht für ihren alkoholfreien Gin, den das Unternehmen in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München verloren hat. Die Destillerie sieht sich nun mit einer Forderung von 68.000 Euro für Schadensersatz und Verfahrenskosten konfrontiert, was die Existenz der kleinen Firma mit 20 Mitarbeitern gefährdet.

Hintergrund des Pfandstreits: Alkoholfreier Gin ohne Pfand

"The Duke", gegründet 2016, erweiterte sein Sortiment 2022 um einen alkoholfreien Gin, um dem wachsenden Interesse an alkoholfreien Getränken gerecht zu werden. Dieses Produkt wurde jedoch in pfandfreien Einwegflaschen vertrieben. Dies führte zu einer Abmahnung durch den Berliner Verein "Verband Sozialer Wettbewerb e.V." (VSW), der die Pfandpflicht für alkoholfreie Getränke als verletzt ansah.

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Getränke wie Sekt, Wein und Spirituosen. Für alkoholfreie Getränke greifen diese Ausnahmen in der Regel nicht. "The Duke" argumentierte, dass es in der Branche gängige Praxis sei, alkoholfreie Pendants zu Spirituosen ebenfalls ohne Pfand anzubieten, da "alkoholfreie Spirituosen" zum Zeitpunkt der Einführung des Pfandgesetzes noch keine Rolle gespielt hätten und eine spezifische Regelung fehle.

Gerichtsurteile und Konsequenzen

In erster Instanz hatte ein Gericht zugunsten von "The Duke" entschieden. Geschäftsführer Maximilian von Pückler zitierte die Richterin mit den Worten: "Kein Mensch versteht, warum Spirituosen pfandfrei und ‚alkoholfreie Spirituosen‘ bepfandet sein sollen. Im Übrigen habe das Recht für alle Marktteilnehmer gleich zu gelten."

Im Berufungsverfahren kippte ein anderer Richter jedoch das Urteil: Die fehlende spezifische Regelung bedeute nicht automatisch Pfandfreiheit. Dies führte zur Verurteilung von "The Duke" zur Leistung von Schadensersatz und zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von insgesamt 68.000 Euro.

Als direkte Folge des Urteils mussten die betroffenen Flaschen mit alkoholfreiem Gin sofort aus dem Handel genommen werden. Ein Wechsel auf Pfandflaschen sei laut Destillerie nicht umsetzbar, da Supermärkte die Rücknahme von alkoholfreien Spirituosen mit Pfand verweigerten.

Vorwürfe der Willkür und branchenweite Praxis

"The Duke" fühlt sich nach eigenen Angaben als Sündenbock in der Branche. Maximilian von Pückler erklärte in einer Pressemitteilung: "Wir wurden gezielt herausgepickt, obwohl alle in der Branche gleich handeln." Auf BR-Anfrage teilte der VSW jedoch mit, auch andere Hersteller wegen unrechtmäßig angebotener pfandfreier Einwegflaschen abgemahnt zu haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könnten jedoch keine Namen genannt werden. Der VSW betonte zudem, dass die Pfandpflicht ein wichtiges Mittel für den Umweltschutz sei, um die Vermüllung durch Getränkeverpackungen zu reduzieren.

Gegenüber dem BR widersprach der VSW außerdem der Darstellung von "The Duke", der Verein kooperiere mit großen Spirituosenproduzenten.

Kurioser Ausweg und Forderung nach politischer Lösung

Als Reaktion auf das Urteil hat "The Duke" seinen alkoholfreien Gin nun in Steingut-Flaschen auf den Markt gebracht. Diese sind laut Unternehmen generell von der Pfandpflicht befreit, unabhängig vom Inhalt. Dies wird von der Destillerie als beispielhaft für die Absurdität des deutschen Pfandgesetzes angesehen.

Die Destillerie fordert nun eine klare und einheitliche gesetzliche Regelung, die keine missbräuchlichen Auslegungen zulässt. Maximilian von Pückler betonte: "Hier muss die Politik handeln und Gesetze schaffen, die nicht missbräuchlich ausgelegt werden können! Das Recht darf kein Glücksspiel sein, das den einen trifft und den anderen nicht. Wir fordern klare Regeln und ein faires Miteinander – damit Vielfalt, Kreativität und Unternehmertum in Deutschland überleben können."

Crowdfunding-Kampagne "Gin als Protest"

Um den entstandenen finanziellen Schaden aufzufangen und auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat "The Duke" eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Startnext unter dem Titel "Gin als Protest" gestartet. Ziel ist es, Unterstützer zu mobilisieren, um die Destillerie zu retten und ein Signal für mehr Fairness und Rechtssicherheit für kleine Betriebe zu senden.


 

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