Klöckner legt Entwurf für neues Weingesetz vor

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Das Ministerium für Landwirtschaft will bessere Vermarktungschancen für deutsche Winzer und mehr Klarheit und Orientierung für Verbraucher. Dies teilte das Ministerium angesichts der Vorlage eines Entwurfs für das neue Weingesetz am Freitag in Berlin mit. Ziel des Entwurfs sei mehr Wertschöpfung und der Ausbau von Marktanteilen. Laut Ministerium könnte das neue Gesetz im Dezember in Kraft treten.

Ein Kernelement ist demnach eine veränderte Herkunftsangabe auf den Flaschen. Sie soll sich künftig stärker an der geografischen Herkunft orientieren, ähnlich dem in romanischen Ländern üblichen Prinzip «Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität». Bislang stellte das deutsche Weinrecht die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und Namen der Weinbergslage. In Frankreich, Italien oder Spanien steht die Herkunftsangabe im Zentrum, wobei für Weine mit höherem Qualitätsanspruch die genaue Lage genannt wird, für Landweine allenfalls die Region. Auch das EU-Recht orientiert sich an dem Modell. Hierzulande hatten sich Winzer mit größeren Flächen oder Genossenschaften kritisch zur Zuspitzung auf Lagenweine geäußert.

Der Entwurf aus dem Ministerium von Julia Klöckner (CDU) sieht außerdem vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zu begrenzen. Dies gilt zunächst bis 2023 und soll den Angaben zufolge ein drohendes Überangebot verhindern. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft mehr Geld zur Unterstützung von Winzern bekommen. (dpa)


 

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