Der Bundestag hat eine Reform des Weingesetzes verabschiedet, die den Käufern die Orientierung erleichtern soll. Mit dem Beschluss vom Donnerstagabend wollen die Abgeordneten dem Absatzrückgang beim deutschen Wein entgegenwirken. Vor allem bei Qualitätsweinen soll künftig die Herkunft deutlicher als bisher auf dem Etikett erkennbar sein, um die jeweiligen speziellen Eigenarten zu betonen.
Die Winzer in Deutschland begrüßen das neue Weingesetz und warten gespannt auf die Detailregelungen der für Frühjahr geplanten Verordnung. Einen Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag sagte Ingo Steitz als Präsident des Weinbauverbands im größten deutschen Anbaugebiet Rheinhessen: «Die Grundvoraussetzung für die Veränderungen ist da, jetzt muss man sehen, ob unsere Vorstellungen in der Weinverordnung Berücksichtigung finden.»
Das Gesetz führt eine «Herkunftspyramide» ein: Ganz oben in der Qualität stehen Weine aus einzelnen Weinbergslagen, dann folgen die in einer bestimmten Gemeinde produzierten Ortsweine, danach die Gutsweine eines Betriebs mit Lagen auch in mehreren Orten. Ganz unten stehen Landweine mit einer allgemeinen Herkunftsangabe. Die deutschen Weine müssten für die Verbraucher «verständlicher» werden, erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) den Hintergrund des Gesetzes. Die neue Systematik bei den Weinbezeichnungen sei daher eine «Riesenchance» - gerade mit Blick auf gewünschte Absatzsteigerungen im Inland wie auf den Exportmärkten.
«Der grobe Rahmen ist jetzt beschlossen», sagte der Präsident des Weinbauverbands Nahe, Thomas Höfer, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Wir haben uns an der Nahe schon sehr früh auf diese Pyramide vorbereitet.» In der Arbeit am Gesetz habe Klöckner den Diskussionsprozess mit der Branche gut moderiert, lobte der Winzer die ebenfalls von der Nahe stammende Ministerin. «Es geht um die Klarheit und Wahrheit auf dem Etikett.»
Für die endgültige Neufassung des Weinrechts mit der für das Frühjahr 2021 angekündigten Weinverordnung müssen noch einige Streitpunkte wie der Umgang mit den sogenannten Großlagen endgültig geklärt werden. Großlagen tragen Bezeichnungen, die wie eine Einzellage aussehen, aber ganz verschiedene Weinberge umfassen. So kommt etwa der Moselwein «Piesporter Michelsberg» aus 37 Einzellagen in neun Gemeinden. Bei Weinen solcher Großlagen soll nach bisherigen Überlegungen die weiter gefasste Herkunft mit einem vorangestellten Zusatz «Region» deutlich gemacht werden. Winzergenossenschaften und Weinkellereien sehen in den Großlagen eine wichtige Marke, einzelne Weinbaubetriebe sehen die Großlagen hingegen kritisch.
Die Reform sieht auch eine stärkere Unterstützung des Marketings vor. Die Erweiterung der zulässigen Anbauflächen ist auf jährlich 0,3 Prozent begrenzt. Das entspricht nach Angaben des Agrarministeriums einem Plus von rund 300 Hektar pro Jahr. In Deutschland gibt es 13 Weinbaugebiete. Die größten Anbauflächen finden sich in Rheinhessen, der Pfalz und in Baden.
Die neuen Schutzgemeinschaften in den Anbaugebieten sollen künftig Profile für den eigenständigen Charakter ihrer Weine entwickeln. «Es ist eine tolle Sache, dass Kellereien, Genossenschaften und Winzer in der Schutzgemeinschaft alle an einem Tisch sitzen», sagte Höfer.
Geändert wird mit dem neuen Weinrecht auch die Zulassung neuer Rebsorten. Das bisherige Verfahren dafür sei relativ langwierig gewesen, sagte Steitz. «Das neue System bietet Möglichkeiten, aber auch Risiken, weil die Bandbreite der angebotenen Sorten noch größer wird.» Dazu gehören auch die kurz als «Piwi» bezeichneten pilzwiderstandsfähigen Rebsorten mit besonders gezüchteten Eigenschaften, die die Anfälligkeit gegenüber Pilzerkrankungen reduzieren oder auch die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. (dpa)