Radeberger und Warsteiner verlängern nachträglich Mindesthaltbarkeit für Fassbier

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Tausende gefüllte Bierfässer stehen in den Kellern von Kneipen und Restaurants, denn schon seit Monaten sind die Gaststätten coronabedingt dicht. Das eingelagerte Bier erreicht jetzt in vielen Fällen sein Mindesthaltbarkeitsdatum. Um die Fässer nicht vor der erhofften Wiederöffnung der Lokale zurückholen und das Bier wegschütten zu müssen, verlängern Brauereien das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nachträglich. Der Branchenführer Radeberger und die Warsteiner Brauerei haben an Großhändler Banderolen für die Fässer geschickt, auf denen die zugesicherte Qualitätsgarantie um zwei Monate ausgeweitet wird, wie die Unternehmen am Donnerstag bestätigten.

«Fassbier ist infolge der Lockdowns praktisch unverkäuflich geworden», klagte eine Sprecherin der Radeberger Gruppe, zu der Marken wie Jever, Radeberger Pils und Brinkhoff‘s No. 1 gehören. Schon im ersten Lockdown hätten die Brauereien große Mengen des bereits produzierten Fassbiers entsorgen müssen. Obwohl die Fassbierabfüllung seit Beginn des zweiten Lockdowns im November 2020 ruhe, habe dies jetzt erneut gedroht.

«Die Vernichtung dieses aus besten Rohstoffen und wertvollen Ressourcen aufwendig hergestellten, weiterhin bedenkenlos genießbaren Lebensmittels schmerzt jeden Brauer», sagte Radeberger-Sprecherin Birte Kleppien. Nach der Prüfung von Rückstellproben habe sich der Braukonzern deshalb entschlossen, das auf den Fässern ausgewiesene Mindesthaltbarkeitsdatum von sechs Monaten um zwei Monate zu verlängern: «Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist keineswegs ein Verfallsdatum.»

Auch die Warsteiner Brauerei hat zur Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums um zwei Monate gegriffen. Bei sachgemäßer Lagerung könne das Bier «einwandfrei ausgeschenkt und ohne Qualitätsverlust genossen werden». Dieser «unbürokratische Lösungsweg, der nur geringfügige Mengen betrifft», sei mit dem Getränkefachgroßhandel besprochen und dort begrüßt worden, versicherte Warteiner-Sprecherin Sinje Vogelsang. Sie verwies auf die Informationskampagne «Zu gut für die Tonne!» der Bundesregierung gegen Lebensmittelverschwendung. Auch Warsteiner handele nachhaltig und wolle unnötige Lkw-Fahrten und die Entsorgung von Fässern einwandfreier Güte vermeiden.

Es ist nicht verboten, die Haltbarkeitsfrist nachträglich zu verlängern. «Lebensmittel dürfen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft und dafür umetikettiert werden», stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klar. Die Unternehmen müssten aber vorher prüfen, ob die Produkte weiter sicher seien.

Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die nachträgliche MHD-Verlängerung unproblematisch. «Von der Mikrobiologie her sehe ich da kein Problem», sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. «Kleinere Aromaveränderungen» könne es aber eventuell geben. Das Bier müsse jedenfalls dunkel und kühl gelagert werden.

Unumstritten ist die Verlängerung der Mindesthaltbarkeitsfrist in der hart umkämpften Bierbranche nicht. «Für uns kommt das Umetikettieren nicht in Betracht, denn es geht um Frische», sagte ein Sprecher der Veltins-Brauerei. Um die Wirte vor dem Neustart mit frischem Bier beliefern zu können, habe Veltins die alten Fässer zurückgenommen.

Und warum zeichnen die Brauereien ihr Fassbier nicht gleich mit einer Neun-Monats-Haltbarkeitsfrist wie ihr Flaschenbier aus? Bei Radeberger verweist man auf logistische Gründe: «In Zeiten ohne Pandemie sind wir darauf angewiesen, dass unsere Fässer schnell zu uns zurückgeführt werden, um der Nachfrage gerecht werden zu können», sagte Sprecherin Kleppien. Das sei mit dem kürzeren MHD zu erreichen.

(dpa)


 

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