Steuerschwindel mit Bier und Softdrinks - Mehrjährige Haftstrafe

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Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe muss ein ehemaliger Betreiber eines Flensburger Getränkehandels drei Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Kiel verurteilte den 55-Jährigen am Montag in 30 Fällen wegen Hinterziehung von dänischer Mehrwert- und Biersteuer und in 38 Fällen wegen Beihilfe dazu. Dabei gingen die Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers von einem Steuerschaden in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro aus.

Mit dem Urteil folgte die 3. Wirtschaftsstrafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Zwei Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts die Steuern durch Scheingeschäfte hinterzogen. Er zeigte sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in einer von ihm selbst verlesenen Erklärung geständig.

Der Fall wurde in Kiel verhandelt, weil das Flensburger Landgericht keine eigene Wirtschaftsstrafkammer hat. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Angeklagte dänische Mittäter, die aber in Kiel nicht vor Gericht standen.


 

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