Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.
Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.
Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.
Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro klettern. Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Die Reaktionen aus dem Gastgewerbe bei Tageskarte.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am Freitag ihre Empfehlung für die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kommentiert die Entscheidung mit gemischten Gefühlen.
Hinter verschlossenen Türen verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften über die künftige Höhe des Mindestlohns für Deutschland. Ende der Woche soll es Klarheit geben.
Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland an. Dagegen gibt es laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch Vorbehalte.
Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zeigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang 2024 deutliche Wirkung: Über 8.100 Ferienwohnungen konnten wieder der regulären Wohnraumnutzung zugeführt werden. Jetzt fordert der Hauptstadt-DEHOGA mehr Tempo von der Politik.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen, in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit oder in Gaststätten, Bier und Wein trinken. Noch - denn die Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.
Mecklenburg-Vorpommern fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten «begleiteten Trinkens ab 14 Jahren». Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken.
Beim Kauf von Koteletts soll bald auch ein amtliches Siegel über die Zustände in Schweineställen informieren. Der Start in den Kühltheken verzögert sich jetzt aber etwas - und dann? Was gilt für die Gastronomie?