Mecklenburg-Vorpommern fordert Abschaffung von "begleitetem Trinken"

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten «begleiteten Trinkens ab 14 Jahren». Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken. Die Schweriner Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) verlangt eine Änderung des Bundesjugendschutzgesetzes.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz im thüringischen Weimar legt sie ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern dazu einen Antrag vor. Drese erwartet eine breite Ländermehrheit für ihren Vorstoß, wie ihr Ministerium erklärt.

11.500 Minderjährige wegen Alkohol in Klinik

Aktuell trinken den Angaben zufolge 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen in Deutschland mindestens einmal wöchentlich Alkohol. Im Jahr 2022 mussten demnach bundesweit etwa 11.500 Kinder und Jugendliche wegen übermäßigen Alkoholkonsums im Krankenhaus behandelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Problem laut Ministerium besonders groß. Das Risiko, wegen zu viel Alkohol in die Klinik zu kommen, sei doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

«Mir ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen», so Drese. «Wir müssen sehr viel stärker als bisher auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums hinweisen und die präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen erhöhen.» 

Es gelte, den Einstieg in den Alkoholkonsum zu verhindern oder zumindest zu verzögern. «Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens wäre ein wichtiger Schritt für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.