Illegale Ferienwohnungen in Berlin – Hauptstadt-DEHOGA fordert mehr Tempo

| Politik Politik

Illegale Ferienwohnungen in Berlin – Hauptstadt DEHOGA fordert mehr Tempo


Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zeigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang 2024 deutliche Wirkung: Auch Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurden, können rückwirkend verboten und dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Laut einer parlamentarischen Anfrage der Linken betrifft das rund 1.100 Wohnungen – 300 davon wurden bereits erfolgreich umgewandelt, vor allem in Mitte und Tempelhof-Schöneberg.

Insgesamt wurden seit 2016 über 13.500 Verfahren wegen illegaler Ferienvermietung eingeleitet. Über 8.100 Ferienwohnungen konnten so wieder der regulären Wohnraumnutzung zugeführt werden – allein in Friedrichshain-Kreuzberg über 2.000. Die Linke fordert nun schärfere Kontrollen und mehr Personal in den Bezirken. Sie wirft der schwarz-roten Koalition vor, aus Rücksicht auf den Tourismus nicht konsequent gegen illegale Vermietungen vorzugehen.

Seit 2018 gelten strengere Regeln: Ferienwohnungsanbieter benötigen eine Registriernummer und ggf. eine Genehmigung. Trotzdem werden regelmäßig Verstöße festgestellt. Die Bezirksämter verhängten bislang Bußgelder in Höhe von rund 11 Millionen Euro, von denen etwa 4,2 Millionen tatsächlich eingetrieben wurden.

Illegale Ferienwohnungen: DEHOGA Berlin begrüßt Rückführung und fordert mehr Tempo

 

Berlin, den 13. Juni 2025 – Der DEHOGA Berlin begrüßt die Rückführung illegal genutzter Ferienwohnungen in den regulären Wohnungsmarkt ausdrücklich.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in Berlin ist jeder zusätzliche Wohnraum ein wichtiger Beitrag zur Entlastung – insbesondere mit Blick auf die dringend benötigten Kapazitäten zur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften. Bezahlbarer Wohnraum ist eine zentrale Voraussetzung, um Beschäftigte in der Stadt zu halten, neue Fachkräfte zu gewinnen und Berlin als Wirtschaftsstandort dauerhaft attraktiv zu gestalten.

 

Gleichzeitig hält der DEHOGA Berlin eine Beschleunigung der Verfahren für dringend erforderlich. Die Rückführung darf nicht an langwierigen Prozessen scheitern – der Bedarf ist akut.
Auch die Online-Plattformen müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken entscheidend für eine wirksame Umsetzung.

 

Die illegale Nutzung von Ferienwohnungen hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt – dem Land Berlin entgehen dadurch auch erhebliche Steuereinnahmen, die in Bereichen wie Kultur, Bildung oder Infrastruktur dringend benötigt werden.

 

Der DEHOGA Berlin appelliert an den Berliner Senat, das Thema mit hoher Priorität und klarer Konsequenz weiter voranzutreiben.

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Start der Sommerferien ist die Laune beim Tourismusverband getrübt. Der Fachverband klagt, die Landesregierung räume dem Tourismus keine Priorität ein - und fordert eine Kurskorrektur.

Die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer in Aachen stößt auf massiven Widerstand der regionalen Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Nordrhein befürchtet erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen für die Betriebe.

Bayern macht es Veranstaltern leichter, Kongresse und Tagungen auch außerhalb der großen Städte durchzuführen. Ab sofort können sie bereits ab 100 Teilnehmenden eine Förderung beantragen.

Der Bundestag hat  in der letzten Woche den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben damit den Weg für eine Erhöhung des Wirtschaftswachstums durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen freigemacht.

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro klettern. Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Die Reaktionen aus dem Gastgewerbe bei Tageskarte.

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am Freitag ihre Empfehlung für die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kommentiert die Entscheidung mit gemischten Gefühlen.

Hinter verschlossenen Türen verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften über die künftige Höhe des Mindestlohns für Deutschland. Ende der Woche soll es Klarheit geben.

Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland an. Dagegen gibt es laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch Vorbehalte.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen, in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit oder in Gaststätten, Bier und Wein trinken. Noch - denn die Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.

Mecklenburg-Vorpommern fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten «begleiteten Trinkens ab 14 Jahren». Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken.