Politik

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Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmer, die bei allen Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, können nun eine sogenannte Härtefallhilfe beantragen. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss zwischen 2000 und 100 000 Euro.

Mit den Öffnungsschritten für Gastronomie und Hotellerie in den Bundesländern wird auch die Forderung von DEHOGA und NGG nach einer Priorisierung der gastgewerblichen Beschäftigten bei der Impfreihenfolge immer wichtiger. Einige Bundesländer stufen die Beschäftigten bereits in die Prioritätengruppe 3.

Bundesarbeitsminister Heil will Erleichterungen für Firmen mit Kurzarbeit bis zum Jahresende verlängern. «Ich will [...], dass wir die Möglichkeiten der Kurzarbeit in vollem Umfang bis zum Jahresende verlängern.» Dazu habe er einen Verordnungsentwurf erarbeitet.

Biergarten, Straßencafé oder auch Ausflugsgaststätte: Zu Pfingsten sind in gut der Hälfte der NRW-Regionen solche beliebten Angebote im Außenbereich wieder möglich. In Münster dürfen Gastronomen ab dem Freitag sogar wieder Gäste über die Schwelle lassen.

Touristen aus aller Welt können bald wieder einfacher in die EU einreisen - zumindest, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft sind. Doch auch andere Lockerungen bei der Einreise aus Drittstaaten sind in Sicht.

Öffnungen im Tourismussektor, in der Kultur und bei Freizeitaktivitäten: Mit ausgesuchten Modellprojekten will Baden-Württemberg Konzepte für eine Zukunft mit weiter gesunkenen Corona-Zahlen erproben. Bis zum Donnerstag können Vorschläge für Öffnungen mit Modellcharakter eingereicht werden.

In Österreich öffnet die sieben Monate lang zwangsweise geschlossene Gastronomie und Hotellerie wieder. Für die Einreise nach Österreich entfällt für die Deutschen die Quarantänepflicht. Kosten für Corona-Tests übernimmt das Land. Auch Frankreich und Italien lockern die Corona Regeln.

Der Berliner Senat hat einen Stufenplan für Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorgelegt. Demnach dürfen Gastronomen Innenräume erst ab dem 18. Juni mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht öffnen. Dann sollen auch touristische Übernachtungen erlaubt sein, bei maximal 50 Prozent Belegung der Hotels.